Landesschülerbeirat in Baden-Württemberg Schüler haben Knatsch mit dem Kultusministerium

Joshua Meisel ist seit April im Amt und ist der Vorsitzende des 16. Landesschülerbeirats. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Hat eine Beamtin versucht, den Landesschülerbeirat einzuschüchtern? Der Vorwurf steht im Raum, das Gremium fordert ihre Ablösung. Was über den Streit bekannt ist.

Politik/Baden-Württemberg : Bärbel Krauß (luß)

Dass der Landesschülerbeirat und das Kultusministerium in Schulfragen nicht einer Meinung sind, liegt in der Natur der Sache und ist schon den unterschiedlichen Rollen geschuldet. So hat die aktuell amtierende Schülervertretung, die geplanten Reformen rund um die Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums wegen der damit verknüpften Rückkehr zur verbindlichen Grundschulempfehlung als „Rückschritt“ bezeichnet und in den vergangenen Monaten mehrfach eine stärkere Einbeziehung in die politischen Entscheidungen des Landes angemahnt – unter anderem in einer Enquetekommission, um „die baden-württembergische Bildungslandschaft im Sinne der Kinder und nicht im politischen Partikularinteresse weiterzuentwickeln“.

 

Sofortige Abberufung gefordert

Dass ein Konflikt so eskaliert, dass die Schülervertreter per Beschluss die Ablösung der für sie zuständigen Beamtin fordern, ist in Baden-Württemberg mindestens noch nicht oft vorgekommen. Das aber ist jetzt, ein halbes Jahr nach dem Amtsantritt des neuen Landesschülerbeirats, der Sachstand. Ende September hat Joshua Meisel, der Vorsitzende des Gremiums, einen vertraulichen Brief an Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) geschrieben, der mittlerweile bei Journalisten kursiert und auch unserer Redaktion vorliegt. Darin fordert Meisel mit sofortiger Wirkung die Abberufung der für die Schülervertretung zuständigen Beauftragten und die Neubesetzung dieser Stelle im Referat 25, das für schulartübergreifende Bildungsangelegenheiten und Beteiligungsgremien zuständig ist. Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Gremium und der Beamtin sei „zerrüttet“, die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Referat „unmöglich“, solange diese weiter im Amt bleibe, heißt es in dem Schreiben. Sowohl der Vorstand als auch ein Großteil des Gremiums nähmen die Zusammenarbeit mit ihrem Gegenüber im Ministerium „oft negativ wahr“. Zudem werde die Machtposition der Beamtin kritisch gesehen.

Beide Seiten reagieren schmallippig auf Anfragen. Der Schülerbeiratsvorsitzende Meisel betont nur, dass er sich zu dem Sachverhalt nicht äußern könne. Das Kultusministerium erklärt gleichfalls, dass man zu Personalangelegenheiten nicht Stellung nehme.

Laut dem Brief fühlen die Schülervertreter sich von der Beamtin offenbar bevormundet und eingeschüchtert. Ohne konkrete Vorfälle zu beschreiben, wird ihr vorgeworfen, den amtierenden Vorstand diskreditiert und dem Vorsitzenden mit baldigem Amtsverlust gedroht zu haben, wenn der Vorstand ihren Empfehlungen nicht folge. Angedeutet wird, dass auch der vorherige Landeschülerbeirat bereits Differenzen mit der zuständigen Beauftragten thematisiert habe, die den Posten seit vielen Jahren innehat. Außerdem klagen Schülervertreter über verspätetem Zugang zu ihrer internen Cloud, sowie veraltete Laptops, verlorene Passwörter und eine mangelhafte Ausstattung.

Das Kultusministerium prüft den Sachverhalt

Das alles ist laut Aussage eines Sprechers von Ministerin Schopper jetzt in einer Prüfung. Er lässt erkennen, dass es auch in der Vergangenheit schon mal „Wunschlisten“ zur Ausstattung, wenn auch keine Beschwerden gegeben habe. Dabei sei bisher immer eine Lösung gefunden worden.

Hört man sich bei anderen Bildungsverbänden um, dann werden die Kontakte ins Ministerium in der Regel als gut bezeichnet. Auch, dass es vereinzelt Konflikte gegeben habe, ist zu hören. In der Regel würden da aber gedeihliche Lösungen gefunden. Der Umgang miteinander wird als kooperativ beschrieben

Den Landesschülerbeirat, dessen Mitglieder von den Schülern gewählt werden, gibt es im Südwesten seit 1994. Er hat aktuell 28 ordentliche Mitglieder aus allen Teilen des Landes. Alle Schularten sind vertreten. Das Gremium wird alle zwei Jahre neu gewählt. Seine Arbeit ist im Schulgesetz (Paragraf 69) verankert. Demnach vertritt er die Anliegen der Schüler „in allgemeinen Fragen des Erziehungs- und Unterrichtswesens“ gegenüber dem Kultusministerium, dem er „Vorschläge und Anregungen unterbreiten“ kann. Das Ministerium muss ihn über die wichtigen allgemeinen Angelegenheiten unterrichten und hat ihm „die notwendigen Auskünfte“ zu erteilen. Das Gremium ist zudem in die Anhörungsverfahren bei allen bildungspolitischen Änderungen eingebunden. Er ist damit dem Landeselternbeirat gleichgestellt und gehört wie auch der Landesschulbeirat, dessen Mitglieder vom Ministerium berufen werden, zu den institutionalisierten Beratungsgremium der Landesregierung in schulpolitischen Angelegenheiten.

Mitbestimmung in der Schule

Deutschland
Es hat lange gedauert, aber mittlerweile gibt es Landesschülerbeiräte, die die jeweilige Landesregierung in Schulfragen beraten, in allen Bundesländern. Bayern hat als letztes Bundesland die gesetzliche Verankerung eines solchen Gremiums nachvollzogen.

Baden-Württemberg
Auf Schulebene ist die SMV – die Schülermitverwaltung – das Schlüsselinstrument, um den Schülern einen Einfluss auf das Leben an ihrer Schule zu ermöglichen. Im Landesschulgesetzt gibt es allein acht Paragrafen zur Schülermitverwaltung. Dort sind die Grundlagen für die Arbeit und die Wahl von Klassensprechern, Schülersprechern und Schülerräte geregelt. luß

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