Das Land kommt nicht voran bei der Umsetzung der Grundgesetzregelung. Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz hält das Verschuldungsverbot für richtig.

Stuttgart - Mit Beginn des Jahres 2020 wird für die Bundesländer die Schwarze Null zur Pflicht. So verlangt es das Grundgesetz, so hatte es die Föderalismuskommission zur Neuordnung der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern 2009 beschlossen. Baden-Württemberg änderte danach die Landeshaushaltsordnung, um den Etat auf den Tag X vorzubereiten, die Landesverfassung blieb jedoch zunächst unangetastet – sollte aber laut grün-schwarzem Koalitionsvertrag von 2016 rasch auf die neue Lage zugeschnitten werden. Zwar steht das Grundgesetz über der Landesverfassung, aber der Rechtsklarheit dient es sicherlich nicht, wenn das Grundgesetz neue Schulden jedenfalls im Grundsatz verbietet, die Landesverfassung Verschuldung aber weiter zulässt, und die einfachgesetzliche Landeshaushaltsordnung wieder andere Regelungen zur Haushaltskonsolidierung enthält.