In den nächsten Jahren sollen 9,1 Milliarden Euro für Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg verbaut werden. Aber mit welchem Projekt beginnen? Das Land erarbeitet einen Plan mit Prioritäten.

Stuttgart - Bis 2030 kann das Land Baden-Württemberg 140 Projekte bei den Bundesfernstraßen planen, bauen und erneuern. Denn mit dem im vergangenen Jahr vom Bundestag verabschiedeten Bundesverkehrswegeplan sind für Straßenbauprojekte des sogenannten vordringlichen Bedarfs 9,5 Milliarden Euro für den Südwesten vorgesehen: Das sind 13,5 Prozent aller bundesweit ausgeschütteten Mittel – womit das Land relativ „gut bedient“ worden sei, sagen Experten.

 

Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hat am Dienstagabend rund 300 Bürgermeistern Landräten sowie Ministerialbeamten bei einer Straßenbaukonferenz im Haus der Wirtschaft auf ein besonderes Problem und seine Lösung hingewiesen: „Wir können nicht 140 Projekte mit der gleichen Kraft gleichzeitig vorantreiben. Wir müssen fragen, womit wir anfangen und in welcher Reihenfolge wir weitermachen wollen.“ Denn immer noch arbeite die Landesstraßenbauverwaltung Bauprojekte des Bedarfsplans von 2004 ab, und auch mit einer verbesserten Personal- und Finanzausstattung könne das neue „insgesamt sehr hohe Projektvolumen nur sukzessive“ abgearbeitet werden. Hermann sieht deshalb selbst die Wirtschaft unter Druck: Auch die Bauindustrie und die Ingenieurbüros müssten ihre Kapazitäten anpassen – und zwar nach oben.

Noch eine Unwägbarkeit: die Straßenbauverwaltung wird reformiert

Derzeit werde von den Bauverwaltungen 46 Neu – und Ausbaumaßnahmen im Wert von 4,3 Milliarden Euro geplant, sagte Hermann. Damit seien die Kapazitäten der Regierungspräsidien ausgelastet. In einer zweiten Stufe sollen in den nächsten Monaten eine „Priorisierung“ im Straßenbau erfolgen und in ein Umsetzungskonzept münden. Im Klartext, es soll festgelegt werden, wann mit weiteren 67 Projekten mit Kosten von mehr als drei Milliarden Euro „in den nächsten Jahren“ begonnen werden soll. Der Rest der Investitionssumme muss später folgen. Bis zum Herbst soll das Konzept mit der Priorisierung stehen.

Der Nordostring um Stuttgart sei gar nicht im Plan, beruhigt der Minister

Einige Bürgermeister befragten den Minister nach Problemen in ihren Kommunen mit Engpässen oder fehlenden Ortsumfahrungen. Einer sagte, es sei gut, wenn man langfristig Ordnung in das System der Straßenbauplanung bringe wolle, aber Klagen und der Widerstand von Grundstücksbesitzern könne jede Prioritätenliste wieder zunichte machen. Es wäre daher gut, baureife Projekte „in der Schublade“ zu haben. Vertreter von Naturschutzverbänden beklagten Ausbaupläne an der B 10, die den Feinstaub am Neckartor sicher nicht mindern werden sowie die avisierte Nordostumfahrung Stuttgarts. Hermann erwiderte, den Ausbau der B 10 wolle allein der Bund. Der 40 Kilometer lange mögliche Nordostring sei im Bundesverkehrswegeplan im übrigen nicht enthalten, es sei nur der Ausbau der B 29 auf elf Kilometer im „weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ – also minderer Dringlichkeit – erwähnt.