Was passiert eigentlich, wenn die Wähler auf dem Stimmzettel Annette Schavans Titel streichen? Die Stimme wird dadurch wohl nicht ungültig, meint die Landeswahlleiterin Christiane Friedrich.

Stuttgart - Die Frage wird der Landeswahlleiterin Christiane Friedrich immer wieder gestellt. Warum, erkundigen sich Bürger, stehe die frühere Bildungsministerin eigentlich als „Dr. Annette Schavan“ auf dem Stimmzettel für die Bundestagswahl – in Ulm als CDU-Direktkandidatin, sonst überall bei der CDU-Landesliste? Der Titel sei ihr doch wegen Unsauberkeiten aberkannt worden.

 

Das stimmt so nicht, Schavan wehrt sich bekanntlich juristisch gegen den Entzug. Doch die zahlreichen Nachfragen haben Friedrich zu denken gegeben. Das Missverständnis, so ihre Sorge, verleite womöglich massenhaft Wähler dazu, den „Doktor“ auf dem Stimmzettel zu streichen. Dann bestehe die Gefahr, dass viele Stimmen ungültig würden: „Vorbehalte oder Zusätze“ sind nämlich ausdrücklich verboten.

Die Stimme bleibt wohl trotzdem gültig

Gemeinsam mit dem Bundeswahlleiter überlegte Friedrich, was zu tun sei. Die einfachste Lösung schied aus: Schavan war offenbar nicht bereit, von sich aus auf den „Dr.“ auf dem Stimmzettel zu verzichten. Also galt es vorsorglich zu prüfen, wie ein Strich durch den Titel rechtlich zu bewerten wäre. Ein Vorbehalt, so die Wahlleiterin, sei die Veränderung sicher nicht, ein Zusatz eventuell. Doch laut dem einschlägigen Kommentar bleibe eine Stimme auch dann gültig, wenn ein Doktortitel hinzugefügt werde. Im bisher nicht geklärten umgekehrten Fall, folgerte Friedrich, gelte das genauso. Der Wählerwille bleibe ja eindeutig, und man wolle möglichst viele gültige Stimmen.

In diesem Sinne informierte die Beamtin dieser Tage die Kommunen. Dort sorgte ihr Rundschreiben für einiges Aufsehen. Der Tübinger Grünen-OB Boris Palmer postete sogar auf Facebook darüber, mit etlichen launigen Reaktionen. Prompt hat Friedrich neue Sorgen: Der Hinweis solle keineswegs als Ermunterung verstanden werden, bei Schavan den „Dr.“ zu streichen, sagte sie der StZ. Ihre rechtliche Einschätzung sei für die örtlichen Wahlleiter nicht bindend, ein gewisses Risiko bleibe bestehen. Am sichersten gingen die Wähler, wenn sie möglichst eindeutig Erst- und Zweitstimme verteilten – und ansonsten gar nichts änderten.