Der 24-Jährige hatte seine Ex-Freundin in seiner Wohnung in Bühlertal erwürgt, nachdem sie sich von ihm getrennt hatte. Die Tat vom vergangenen September sei erwiesen, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung am Freitag.

Baden-Baden - Sie hat sich von ihrem Freund getrennt, er erwürgt sie: Für den Mord an seiner Ex-Freundin hat das Landgericht Baden-Baden einen 24 Jahre alten Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Tat vom vergangenen September sei erwiesen, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung am Freitag. Die Spurenlage sei klar, es gebe ein Geständnis. Das Gericht folgte damit der Sicht der Staatsanwaltschaft (Az. 1 Ks 300 Js 13400/19).

 

Täter suchte im Internet nach „Gefängnisstrafe für Mord“

Der angeklagte Deutsche hatte nach Überzeugung des Gerichts seine Ex-Freundin in seiner Wohnung in Bühlertal (Kreis Rastatt) erwürgt, nachdem sie gekommen war, um persönliche Gegenstände zu holen. Das Motiv sei die Trennung der 20-Jährigen von dem Mann, die dieser nicht akzeptieren wollte. Mord sei es, weil der Angriff für das Opfer überraschend gekommen sei. Mord sei es auch, weil das Würgen ein länger anhaltender Vorgang gewesen sei, der sich über mehrere Minuten erstreckt habe. Außerdem habe der Mann am Vorabend der Tat im Internet nach „Gefängnisstrafe für Mord“ gesucht. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert.

Nach der Zeugenaussage eines Polizeibeamten hatte die Auswertung des Handys des 24-Jährigen ergeben, dass der junge Mann kurz nach der Tat telefoniert und eine SMS an seine Schwester geschrieben habe mit den Worten „Ich habe Scheiße gebaut“. Die Mutter des Angeklagten hatte ihren Sohn als einen ruhigen Typen beschrieben. Seine Beziehung zum späteren Opfer habe sie als harmonisch erlebt.

Der Prozess hatte ursprünglich schon am 9. März begonnen, war wegen der Corona-Krise aber ausgesetzt und im Mai neu angesetzt worden.