Im Prozess gegen einen Prüfingenieur und seine Komplizen wegen des umfangreichen Betrugs mit fälschlich ausgestellten Prüfplaketten hat es jetzt ein erstes Urteil gegeben. Die fünf Werkstattbetreiber sind zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Stuttgart - Nach der Verkündung des Urteils geht ein hörbares Aufatmen durch den Gerichtssaal. Freunde und Familienangehörige umarmen die fünf angeklagten Werkstattbesitzer. Das Gericht hat sie zwar wegen Bestechung in besonders schweren Fällen zu Freiheitsstrafen zwischen 21 Monaten und zwei Jahren verurteilt, diese jedoch – anders als es der Staatsanwalt gefordert – auf jeweils drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem müssen alle fünf Verurteilten Geldstrafen in Höhe von 2440 bis 3940 Euro zahlen, vier von ihnen müssen überdies gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer bei drei der Männer keine Möglichkeit für eine Bewährungsstrafe gesehen.

 

Die Männer mussten sich zusammen mit zwei Autohändlern und einem Prüfingenieur vor dem Landgericht verantworten, weil sie in großem Stil Autobesitzern zu nicht rechtmäßigen Prüfplaketten verholfen hatten. In den Werkstätten war der Hauptangeklagte Ingenieur regelmäßig aktiv gewesen. Er soll dafür bekannt gewesen sein, trotz auch großer technischer Mängel ohne eingehende Prüfung eine erfolgreiche Hauptuntersuchung zu bescheinigen. Angeklagt waren 477 Fälle. Die Ermittler vermuten, dass weitaus mehr Fahrzeuge gegen ein Schmiergeld von dem Prüfer durchgewunken wurden.

Zur Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter Jörg Geiger, alle Angeklagten befänden sich in stabilen Verhältnissen. Sie durch Haftstrafen aus diesen herauszureißen, würde sie nicht zu besseren Menschen machen, sondern eher dazu führen, dass sie abrutschten. Außerdem seien alle Angeklagten reumütig gewesen und hätten durch ihre Geständnisse maßgeblich zur Klärung des Betruges beigetragen. Aus technischer Sicht seien die Fälle im Nachhinein nur schwer rekonstruierbar gewesen. Deshalb seien die Geständnisse bei der Urteilsfindung deutlich mehr als üblich berücksichtigt worden. „Ein Gericht würde sich auch unglaubwürdig machen, wenn es erst signalisierte, mit umfassenden Geständnissen seien Bewährungsstrafen möglich, ohne dies dann aber einzuhalten“, fügte Geiger zur Erklärung hinzu. Wegen der Geständnisse der fünf Männer war deren Verfahren von der Verhandlung gegen den Prüfingenieur und zwei weitere Männer abgetrennt worden.

Vier der Werkstattbesitzer haben angekündigt, auf eine Revision zu verzichten. Der Staatsanwalt will in zwei Fällen auf Rechtsmittel verzichten, die Urteile über die zwei anderen aber noch überdenken.