Die EnBW muss ihre Forderung nach der weiteren Gestattung konkretisieren, die Stadt will das Fernwärmenetz – und damit einen Beitrag zur Energiewende leisten.

Stuttgart - Die im Februar 2016 von der Landeshauptstadt eingeleitete juristische Auseinandersetzungmit der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) um das 218 Kilometer lange Fernwärmenetz in der Stadt findet kein Ende. Das Landgericht Stuttgart hat den bereits gesetzten Termin für seinen Urteilsspruch aufgehoben. Der von der Stadt auf Herausgabe des Netzes verklagte Energiemulti hatte Widerklage erhoben. Das Gericht hat die EnBW aufgefordert, zu seiner Gegenklage wesentliche Konkretisierungen vorzulegen. Viele Einzelheiten des von der EnBW verlangten Gestattungsvertrages seien noch offen, so ein Gerichtssprecher, es fehle ihm an Bestimmtheit. Bis zum 31. Juli soll der Konzern nun nachliefern.

 

Der Fall soll durch die Instanzen

Mit der Klage, der ein Bürgerbegehren vorausging, hatte die Stadt juristisches Neuland betreten. Sie sieht bei der Fernwärme eine Konzession und damit das Recht, das Leitungsnetz zu erwerben, die EnBW solle es herausgeben. In das dann städtische Netz sollen lokale Wärmenetze eingewoben werden. Man könne damit einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Die Kraftwerke in Münster, Gaisburg und Esslingen sollen nicht erworben werden.

Die EnBW pocht darauf, dass es sich bei der Versorgung mit Fernwärme um einen Gestattungsvertrag handelt. Mit ihrer Widerklage will sie sich auch künftig die Wegerechte sichern. Der Rechtsstreit hat Ausbauvorhaben bisher nicht behindert, die Stimmung allerdings ist vergiftet, und im Neubaugebiet Neckarpark sieht sich die EnBW ausgebootet.

In der mündlichen Verhandlung hatte das Landgericht die Tendenz erkennen lassen, den Argumenten der EnBW zu folgen. Damit wäre der Streit wegen seiner grundsätzlichen Fragestellung allerdings nicht erledigt. Beide Parteien haben den Gang durch alle Instanzen eingeplant.