Weil sie ihre kleine Tochter töteten und deren Leiche im Rhein-Herne-Kanal im Ruhrgebiet versenkten, sollen die Eltern des Kinds lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Duisburg verurteilte Vater und Mutter der toten Dreijährigen wegen Mordes.

Weil sie ihre kleine Tochter töteten und deren Leiche im Rhein-Herne-Kanal im Ruhrgebiet versenkten, sollen die Eltern des Kinds lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Duisburg verurteilte den Vater und die Mutter der toten Dreijährigen am Mittwoch wegen Mordes, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Kammer stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren weitestgehend ausgeschlossen.

 

Als Mordmerkmale erkannte das Gericht Grausamkeit und niedrige Beweggründe. Mit dem Urteil kam das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft entgegen. Die Verteidigung des Vaters hatte auf eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge plädiert, die der Mutter auf eine Verurteilung nicht wegen eines Tötungsdelikts. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

Kind zunächst im Keller eingesperrt

Laut Anklage hatte der 40-jährige Vater aus Dinslaken das dreijährige Mädchen Ende September in einem Keller eingesperrt. Dort habe er sie mit Klebeband gefesselt und zeitweise geknebelt. Die ebenfalls 40-jährige Kindsmutter soll den Angeklagten dazu ermuntert haben. Beide hätten den Tatplan gemeinsam gefasst, hieß es in der Anklage. Am 1. Oktober starb das Mädchen schließlich durch Ersticken.

Der Vater erschien laut früheren Ermittlerangaben nach der Tat auf einer Polizeiwache in Dinslaken und berichtete den Beamten, er habe das Mädchen am 1. Oktober leblos im Keller seines Wohnhauses gefunden. Anschließend habe er die Leiche mit Gewichten beschwert in den Rhein-Herne-Kanal in Oberhausen geworfen. Taucher fanden die Leiche nach den Schilderungen und bargen sie. Anschließend wurde auch die Mutter festgenommen.