Er hat einen Freund erschlagen und die Leiche in einem Garten vergraben. Jetzt ist der Täter wegen Totschlags vom Landgericht Stuttgart verurteilt worden.

Stuttgart - Weil er seinen Freund und ehemaligen Schwager in einem Garten in Zazenhausen erschlagen hat, ist ein 52 Jahre alter Mann von der 19. Strafkammer des Landgerichts zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ursprünglich war der Mann wegen Mordes angeklagt worden. Doch schon Oberstaatsanwalt Matthias Schweitzer war davon abgerückt und hatte auf Totschlag plädiert. Dem sind die Richterinnen und Richter am Montag gefolgt. Sie blieben mit zwölf Jahren ein Jahr unter dem Strafantrag des Anklägers.

 

„Möglicherweise ist ihm seine Freundlichkeit zum Verhängnis geworden“, sagt der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann über das 45-jährige Opfer. Denn die Staatsanwaltschaft war noch davon ausgegangen, dass der Angeklagte seinen Ex-Schwager abgepasst, entführt und in den Garten in Zazenhausen gebracht hatte. Tatsächlich habe sich der 45-Jährige jedoch von seinem ehemaligen Schwager überreden lassen, mit in den Garten zu fahren – aus Freundlichkeit, so Richter Winkelmann.

Zwischen den Männern schwelte ein Streit

Das Opfer hat mit der Schwester des 52-Jährigen zwei Kinder. Die Ehe war in die Brüche gegangen und 2019 geschieden worden. Trotzdem pflegten der 52-Jährige und sein Ex-Schwager ein freundschaftliches Verhältnis. Der 45-Jährige stellte dem Angeklagten, der schwarz als Gebäudereiniger arbeitete, regelmäßig seinen Kombi zur Verfügung. Als sich der Angeklagte, der keinen Führerschein besitzt, einen VW kaufte, sprang der 45-Jährige als Versicherungsnehmer ein. Und als der Angeklagte von zu Hause auszog, fand er bei seinem Ex-Schwager in Weilimdorf Unterschlupf.

Doch schon bald schwelte ein Streit zwischen den beiden Männern. Der Angeklagte bezahlte entgegen der Vereinbarung die Kfz-Versicherung nicht. Auch meldete er den VW nicht um. Ende April 2020 hatte sich der Streit so hochgeschaukelt, dass der 52-Jährige seinem Freund an die Gurgel ging und ihn anspuckte.

Am 22. Mai vorigen Jahres erschien der Angeklagte um 6 Uhr vor der Wohnung des Opfers an der Mainzer Straße in Weilimdorf. Er wollte einen Umschlag mit Geld für die Autoversicherung einwerfen. „Er hat das Opfer nicht abgepasst, denn der 45-Jährige ging in der Regel schon um 5.30 Uhr aus dem Haus“, sagt der Richter. Doch an besagtem Tag trafen die Männer aufeinander. Und der 45-Jährige, der als Koordinator im Qualitätsmanagement arbeitete, fuhr mit dem 52-Jährigen zu dem Garten in Zazenhausen – warum auch immer.Dort muss es zum Streit gekommen sein. Möglicherweise habe sich der 45-Jährige despektierlich über die Familie seines Ex-Schwagers geäußert, so der Richter. Der Angeklagte schlug seinem Freund mit einem im Garten gefundenen Vierkantholz auf die Stirn. Als das Opfer auf die Knie sank, versetzte er ihm einen zweiten Schlag gegen die Schläfe. Der 45-Jährige starb an einem schweren Hirntrauma. Anschließend verschnürte der 52-Jährige den Leichnam, fuhr nach Hause, duschte, wusch seine Kleidung und trank mit einer Bekannten ungerührt Kaffee, ehe er gegen 23 Uhr wieder in den Garten kam, wo er die Leiche seines Ex-Schwagers schließlich vergrub. Drei Tage nach der Gewalttat stellte sich der 52-Jährige dann aber der Polizei.

Aus nichtigem Anlass getötet

Richter Winkelmann spricht von einem spontanen Tatentschluss. „Gegen einen Tötungsplan spricht, dass der Angeklagte keinerlei Vorbereitungen getroffen hat“, so der Richter. Auch sei kein Mordmerkmal festzustellen, deshalb liege ein Totschlag vor. Letztlich habe der 52-Jährige seinen Freund und Ex-Schwager aus einem nichtigen Anlass getötet.