Wer aus einem Luftgewehr Schüsse auf eine Katze abfeuert, begeht keine strafbare Tierquälerei. Das hat das Landgerichts Frankfurt entschieden. Die Begründung : Der Schuss stelle nur eine „leichte bis mittelschwere Beeinträchtigung“ des Tieres dar.

Frankfurt/Main - Schüsse aus einem Luftgewehr auf eine Katze stellen nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt noch keine strafbare Tierquälerei dar. Ein 52 Jahre alter Mann aus dem hessischen Eppstein wurde deshalb am Mittwoch lediglich wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 1950 Euro (30 Tagessätze) verurteilt. In erster Instanz hatte er vom Amtsgericht noch wegen Tierquälerei eine Geldstrafe von 16 100 Euro (70 Tagessätze) erhalten.

 

Im Körper der Katze der Nachbarin des Mannes war bei einer Röntgenuntersuchung ein Geschoss gefunden worden, das aus dem Luftgewehr des Angeklagten stammte. Der Mann war in einer Art Dauerzwist mit der Frau wegen deren Tieren. Laut einem tierärztlichen Gutachten stellt ein Schuss aus einem Luftgewehr lediglich eine „leichte bis mittelschwere Beeinträchtigung“ des Tieres dar. Für eine Verurteilung wegen Tierquälerei müssten allerdings „erhebliche Schmerzen“ vorliegen, hieß es in der Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.