Wegen versuchten Totschlags sind am Donnerstag zwei Sympathisanten der Jugendgang Black Jackets verurteilt worden. Die 20 und 23 Jahre alten Männer müssen für fünf beziehungsweise 7 Jahre hinter Gitter. Sie hatten im herbst 2013 ein Mitglied der verfeindeten Gruppierung Red Legion niedergestochen und dabei schwer verletzt.

Regio Desk: Oliver im Masche (che)

Esslingen - Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung sind am Donnerstag am Landgericht Stuttgart zwei Anhänger der Jugendgang Black Jackets zu Haftstrafen von fünf und sechs Jahren verurteilt worden. Die 22 und 23 Jahre alten Männer hatten im Herbst 2013 am Esslinger Busbahnhof ein Mitglied der verfeindeten Gruppierung Red Legion mit einem Messer attackiert. Der 18-Jährige wurde schwer verletzt.

 

Ein Täter rief: „Stich zu!“

Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Tat gemeinschaftlich begangen worden war. So habe der 23-Jährige aus Wernau seinen 20 Jahre alten Kumpel aus Waiblingen (Rems-Murr-Kreis) mit den Worten „Stich zu!“ zu der Attacke angestiftet.

Die Männer waren offenbar aus Rache und gekränktem Stolz über den 18-Jährigen hergefallen. Denn man kannte sich aus den drei Obertor-Prozessen am Landgericht. Dort müssen sich seit dem vergangenen Herbst 18 Anhänger der mittlerweile verbotenen Jugendgang Red Legion wegen gemeinschaftlichen Mordes verantworten. Sie sollen kurz vor Weihnachten 2012 vor einer Bar in Esslingen über eine Gruppe ehemaliger Black-Jackets-Mitglieder hergefallen sein, dabei einen 22-Jährigen erstochen und weitere Opfer verletzt haben.

Racheakt für Provokationen im Gerichtssaal

In einem der drei Prozesse tritt der nun verurteilte 23 Jahre alte Wernauer als Nebenkläger auf. Und an einem Verhandlungstag im vorigen Oktober, den er und der 20-jährige Waiblinger als Zuhörer verfolgten, fiel das spätere Opfer vom Esslinger Busbahnhof auf: Er krakeelte herum und wurde aggressiv, bis es aus dem Saal geworfen wurde. Noch am selben Tag trafen der 20- und der 23-Jährige den 18-Jährigen zufällig in Esslingen. Dort provozierte der 23-Jährige den jungen Mann. Als dieser zuschlug, eskalierte die Situation bis zum Messerstich.

Einschlägige Vorstrafen

Beide Männer sind wegen Gewalttaten einschlägig vorbestraft. So erhielt der 23-Jährige im Oktober 2012 schon einmal wegen versuchten Totschlags eine Jugendstrafe. Als 18-Jähriger war er im Sommer 2009 in der Waisenhofschule in Esslingen an einem Überfall auf Mitglieder der Gang La Fraternidad beteiligt. Er zählte aber nicht zu den Haupttätern, die ein unbeteiligtes Zufallsopfer zum Krüppel schlugen.