Landgericht Hamburg Flüchtling siegt gegen Bild-Zeitung

In Ellwangen hat sich Alassa M. bei einer friedlichen Demonstration engagiert. Trotzdem wurde er in der Presse mit gewaltsamen Übergriffen in Verbindung gebracht. Jetzt ist das Landgericht Hamburg eingeschritten.
Ellwangen/Hamburg - Im Rechtsstreit mit dem Kameruner Flüchtling Alassa M. hat der Axel-Springer-Verlag eine herbe Schlappe einstecken müssen. Das Landgericht Hamburg untersagte der „Bild“-Zeitung, Alassa M. im Zusammenhang mit den Protestaktionen von Flüchtlingen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Ellwangen im vergangenen Mai weiterhin als zentrale Figur etwaiger Ausschreitungen darzustellen. Konkret ging es um den Satz: „Es kam zu Tumulten. Wieder mittendrin Alassa M.“
Hohes Strafgeld droht
Nach dem Beschluss des Hamburger Presserechtskammer muss der Verlag bei einem Verstoß ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro bezahlen. Ersatzweise wurde eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten angedroht. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft in Ellwangen erklärt, dass sie nicht gegen Alassa M. ermittle. Er sei nicht an den Tumulten beteiligt gewesen. Tatsächlich hatte er kurz darauf eine friedlich verlaufene Flüchtlingsdemonstration in der Ellwanger Innenstadt organisiert.
Der Mann aus Kamerun war im Sommer nach Italien abgeschoben worden. Kurz vor Weihnachten, nach Ablauf seiner halbjährigen Einreisesperre, kam er nach Deutschland zurück. Trotzdem darf die „Bild“-Zeitung weiterhin behaupten, Alassa M. sei trotz eines Einreiseverbots wieder eingereist. Diese Behauptung sei „vermutlich unwahr“, erklärten die Hamburger Richter. Sie beruhe aber auf einer offenbar falschen Auskunft des baden-württembergischen Innenministeriums. (Az.: 324 O 11/19)
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