Weil sie das Beatmungsgerät ihres Ex-Mannes abschalten lassen wollte, stand eine 50-Jährige wegen versuchter Anstiftung zum Totschlag vor Gericht. Sie wurde freigesprochen - nun ist auch klar, warum.
Der Freispruch des Landgerichts Hechingen im Prozess um den Verdacht einer versuchten Anstiftung zum Totschlag gegen eine Frau ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft habe ihre Revision zurückgenommen, teilte das Landgericht mit. Die 50-Jährige aus dem Kreis Sigmaringen war angeklagt, weil sie die Beatmungsmaschine ihres Ex-Mannes im Krankenhaus abschalten lassen wollte. Ihr wurde versuchte Tötung vorgeworfen. Ende September war sie freigesprochen worden.
Der Mann war nach einem Unfall in einer Tübinger Klinik in ein künstliches Koma versetzt worden. „Sie können ihn abstellen“ - soll die Ex-Ehefrau dem Arzt am Telefon gesagt haben. Der Mediziner hatte sich laut Staatsanwaltschaft gegen das Abschalten der lebenserhaltenden Maßnahme entschieden.
Ganze Familie wollte ihn „gehen lassen“
Laut Gericht stellte sich im Laufe der Verhandlung heraus, dass die gesamte Familie des Mannes der Meinung gewesen sei, dieser habe so nicht weiterleben wollen. Die Angehörigen hätten damals einstimmig entschieden, ihn gehen zu lassen. Ihnen sei bewusst gewesen, dass zunächst eine Sitzung der Ethikkommission einberufen werde, bei der weitere Maßnahmen besprochen würden.
Da der Mann zwischenzeitlich wieder zu Bewusstsein kam, habe keine weitere Entscheidung getroffen werden müssen. Der Mann ist seit dem Unfall querschnittsgelähmt. Aufgrund dieser neuen Erkenntnisse sei die Angeklagte freigesprochen worden.