Wurde eine junge Frau getötet, weil eine ihr ähnlich sehende Frau untertauchen wollte? Ging es um schwarze Magie? Gab es andere Gründe? Im Doppelgängerinnen-Mordprozess gibt es mehrere Versionen.
Im Mordprozess um den Tod einer Doppelgängerin der Angeklagten hat sich das Gericht erneut mit Anträgen der Verteidigung befasst. Unter anderem ging es um in kryptischer Schrift verfasste Briefe, die auf Fingerabdrücke und DNA-Spuren untersucht werden sollten.
Angeklagt ist eine 25 Jahre alte Deutsch-Irakerin und ein etwa gleichaltriger Kosovare. Die beiden sollen eine der Anklagten extrem ähnlich sehende 23-jährige Frau aus Eppingen in Baden-Württemberg getötet haben. Die Staatsanwaltschaft wirft beiden unter anderem Mord vor.
Getötet, um selbst unterzutauchen?
Laut Anklagevorwurf hatte die Angeklagte die Doppelgängerin gezielt im Internet gesucht und zu einem Treffen überredet. Sie wollte demnach den Tod der Frau, um selbst als tot zu gelten - und nach familiären Verwerfungen ein neues Leben zu beginnen. Von den verschiedenen Prozessbeteiligten gibt es aber unterschiedliche Versionen, was sich tatsächlich zugetragen hat.
Etwa wurde von den Verteidigern des angeklagten Mannes zuletzt die These in den Raum gestellt, dass die Frau an schwarze Magie geglaubt haben könnte - und womöglich damit ihre Ehe retten wollte. Dazu wiederum wäre, so die These, womöglich ein Opfer notwendig gewesen. Die kryptischen Briefe sollten unter Umständen ein Indiz dafür sein.
Psychiatrisches Gutachten vorgestellt
Einem psychiatrischen Gutachter gegenüber, dessen Gutachten am Dienstag vor Gericht vorgestellt wurde, schilderte die Angeklagte eine andere Version. Demnach hatte der mit ihr angeklagte Mann ihre Doppelgängerin umgebracht. Gründe für dessen von ihr geschildertes Vorgehen wurden dabei aber nicht klar.
Am Dienstag sollte möglicherweise die Staatsanwaltschaft plädieren. Ob es dazu kommt, war aber bis zum Mittag unklar.