Einer der beiden Täter muss für vier Jahre hinter Gitter, sein Komplize bleibt unter Auflagen auf freiem Fuß. Die einschlägig vorbestraften Männer haben im Herbst 2013 in der Bahn einen Studenten verprügelt und dabei schwer verletzt.

Regio Desk: Oliver im Masche (che)

Schorndorf/Stuttgart - Wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung sind am Landgericht am Mittwoch zwei junge Männer zu Jugendstrafen verurteilt worden. Die beiden waren in der Nacht zum 22. September 2013 in einer S-Bahn zwischen Schorndorf und Remshalden-Geradstetten über einen 25 Jahre alten Studenten aus Stuttgart hergefallen. Sie hatten ihm dabei eine schwere Kopfverletzung zugefügt, unter deren Folgen das Opfer auch mehr als ein Jahr nach der Tat leidet.

 

Keine Verurteilung wegen versuchten Totschlags

Der 21 Jahre alte Haupttäter aus Waiblingen muss für vier Jahre hinter Gitter. Der 19 Jahre alte Mittäter, der ebenfalls im Remstal wohnt, erhielt eine anderthalbjährige Jugendstrafe zur Bewährung. Er muss zudem 120 Stunden gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten und an einem Anti-Aggressionstraining teilnehmen.

Ursprünglich hatte die Anklage auf versuchten Totschlag gelautet. Doch die Richter konnten nach der Beweisaufnahme keine zwingende Tötungsabsicht der beiden Männer erkennen. Unter anderem sei nicht nachgewiesen worden, dass die Täter das Opfer mit stapfenden Tritten malträtiert haben, sodass sie damit hätten rechnen müssen, dass der 25-Jährige angesichts solch schwerer Attacken ums Leben kommen könnte. „Wie auch der Rechtsmediziner sagte, blieb es schlicht dem Zufall überlassen, wie schwer das Opfer verletzt worden ist“, so der Vorsitzende Richter Hans-Jürgen Wenzler.

Opfer war zunächst provoziert worden

Der 25-Jährige war nach einer Familienfeier im Rems-Murr-Kreis früh morgens in der S-Bahn auf der Heimfahrt nach Stuttgart gewesen. Dabei nickte er beim Lesen ein. Das beobachtete eine Clique junger Leute, zu der auch der 19- und der 21-Jährige zählten. Die Gruppe machte sich einen Spaß und bewarf den 25-Jährigen mit Papierkügelchen. Davon wurde der Student wach und schlug einem der jungen Leute die Brille von der Nase.

Daraufhin fielen der 19- und der 21-Jährige über den Studenten her. Die Richter erklärten, dass laut der Zeugen nachgewiesen werden könne, dass der jüngere dem Stuttgarter einen Faustschlag ins Gesicht verpasst habe, der daraufhin ohnmächtig zu Boden ging. Danach hätten beide Täter dem Opfer jeweils mindestens zwei beziehungsweise drei Tritte gegen den Oberkörper und den Kopf verpasst. Und der 21-Jährige habe dabei möglicherweise eher von oben gegen den Kopf des 25-Jährigen getreten. Danach hätten die beiden Männer von dem Opfer abgelassen, die Bahn in Geradstetten verlassen und seien geflüchtet. Gefasst wurden sie erst drei Monate nach der Tat.

Opfer leidet bis heute an den Folgen der Tat

Der Student wurde bei dem Gewaltausbruch schwer verletzt. Er erlitt einen Augenhöhlenbruch und ein schweres Hämatom am Auge. Bis heute plagen den Mann immer wieder Kopfschmerzen. Zudem ist eine Gesichtshälfte wegen eines bei der Tat verletzen Nervs weiterhin fast taub geblieben. Lange traute sich der 25-Jährige nicht mehr mit der S-Bahn zu fahren, mittlerweile hat er diese Angst aber überwunden.

Beide Täter sind einschlägig vorbestraft

Beide Täter sind bereits wegen Gewaltdelikten mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Während der 19-Jährige zwei Vorstrafen vorzuweisen hat, liegen bei dem 21-Jährigen deutlich mehr Einträge vor. Unter anderem hatte er bei Festen anderen Besuchern bereits grundlos Faustschläge ins Gesicht verpasst, war an einer Massenschlägerei beteiligt und hatte einen Jogger verprügelt. Er stand bei der Attacke in der S-Bahn unter Bewährung. Daher floss eine zweijährige Jugendstrafe in die Gesamtstrafe von vier Jahren ein.