Eine junge Frau soll in einem Keller einen Jungen geboren haben. Laut Anklage war er lebensfähig, erstickte wenig später aber in einer Decke. Jetzt muss sich die Angeklagte vor Gericht verantworten.

Stuttgart - Mehr als zwei Jahre nach dem Tod ihres Babys kurz nach der Geburt muss sich eine 21-Jährige seit Dienstag vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten. Die junge Frau soll in einer Nacht Mitte Oktober 2014 als 18-Jährige in einem Keller in Winterbach (Rems-Murr-Kreis) einen Jungen geboren haben. Laut Anklage war er lebensfähig, erstickte wenig später aber in einer Decke.

 

Pflichtwidrig habe sie sich nicht um Hilfe für die Geburt gekümmert, als auf dem Heimweg von einer Geburtstagsparty die Wehen einsetzten und die Fruchtblase platzte. Auch alarmierte sie nicht ihre Mutter, sondern brachte den Säugling allein im Keller der gemeinsamen Wohnung zur Welt, hieß es weiter (Az: 2 KLs 40 Js 98927/14).

Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung, laut Gericht kommt aber auch eine Verurteilung wegen Totschlags durch Unterlassen in Frage. Mit Rücksicht auf das Alter und die Lebenssituation wurde die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen.