Ging bei der Ablösung des Stuttgarter Diesel-Richters alles mit rechten Dingen zu? Anwälte von Klägern haben da Zweifel. Sie lehnen die nun zuständigen Richter wegen Rechtsverstößen als befangen ab.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Die Ablösung des „Dieselrichters“ am Landgericht Stuttgart wegen möglicher Befangenheit hat ein Nachspiel. Anwälte von klagenden Aktionären lehnen die dafür verantwortliche und jetzt für die Dieselverfahren zuständige Zivilkammer als befangen ab. Sie begründen dies mit „Rechtsverstößen“ der drei Richter: Diese hätten ihnen in den Verfahren wiederholt relevante Informationen vorenthalten. So habe man erst durch eine Erklärung des abgelösten Richters erfahren, dass beim Landgericht seit drei Wochen ein neues Ablehnungsgesuch von VW vorliege. Das rechtliche Gehör der Kläger sei dadurch verletzt worden, argumentiert der Anwalt Andreas Tilp in dem unserer Zeitung vorliegenden Antrag.