Ein 31 Jahre alter Angeklagter kann vor dem Stuttgarter Landgericht auf einen Freispruch hoffen. Ihm wird räuberische Erpressung vorgeworfen. Von einem Mittäter fehlt jede Spur.

Stuttgart - Schweigend sitzt der 31 Jahre Mann auf der Anklagebank. Den Besitz einer nicht erlaubten Schreckschusspistole hat er eingeräumt. Zu einem Überfall am 12. November 2016 auf einen damals 23-Jährigen äußert er sich aber nach wie vor nicht. „Weil ich unschuldig bin“, versichert er am Rande der Verhandlung am Landgericht in Stuttgart. Der heute 25-Jährige war an jenem Abend mit einem Schlagstock bedroht worden, damit er seine Barschaft in Höhe von 600 Euro herausrückt. Außerdem wurde in der Wohnung des Mannes ein Beutel mit 17 Gramm Marihuana entwendet.

 

Die Täter waren vermummt

„Es läuft wohl auf einen Freispruch hinaus“, erklärte der Staatsanwalt nach dem Ende des dritten Prozesstages am Montag. Die derzeitige Beweislage lasse eine Verurteilung des Angeklagten kaum zu. Auch die Aussagen von Polizeibeamten vor dem Richter Thomas Hillenbrand brachten nicht mehr Licht in das Dunkel. Nach wie vor ist unklar, wie der Täter in die Wohnung des 25-Jährigen gelangt ist, der einen noch unbekannten Komplizen dabei hatte. Beide waren vermummt, trugen Mützen und einen Mundschutz.

In der Wohnung hatten sich Freunde des 25 Jahre alten Opfers aufgehalten, die einen Fernsehabend miteinander verbringen wollten. Der 25-Jährige will den 31-Jährigen an seinen Augen erkannt haben. Das letzte Mal hatten sich die beiden aber ein bis zwei Jahre zuvor getroffen. Außerdem soll der 31 Jahre alte Haupttäter an jenem Abend dieselbe Kleidung angehabt haben – einen schwarzen Mantel und helle Schuhe – wie vor dem Überfall, als ihn Freunde des Opfers gesehen hatten. Bei der Wohnungsdurchsuchung war ein Schlagstock gefunden worden. Ob dieser jedoch der ist, den der Täter benutzt hatte, „konnten die Freunde des Opfers nicht mit Bestimmtheit sagen“, sagte der Staatsanwalt. Das alles sei als Beweislage aber doch etwas dünn, fügte der hinzu.

Vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht

Als Zeuge hatte vor Gericht auch der 25 Jahre alte Geschädigte ausgesagt. Weshalb er einen Beutel Marihuana griffbereit gehabt hatte, dazu machte er keine Angaben, er nahm sein Aussageverweigerungsrecht in Anspruch. Näheres über den Komplizen sagte der 25-Jährige ebenso wenig aus. Nur so viel: Dass dieser ein Messer bei sich getragen hatte.

Ein Polizist erklärte, der 25-Jährige arbeite als Bäcker und hebe seinen Aussagen zufolge in der Regel am Zahltag sofort eine höhere Summe ab, um sie im Geldbeutel mit sich zu führen. Deshalb habe er die 600 Euro parat gehabt. Ob es sich bei der räuberischen Erpressung – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft – um einen Vorgang in der Drogenszene handelt, blieb bei dem Prozess bisher im Dunkeln.

Messer, Mützen und Marihuana

Bei der Durchsuchung des Zimmers des Angeklagten, der im Kreis Böblingen bei seinen Eltern wohnt, waren auch neben einer Vielzahl von Messern, Mützen sowie einer Kälteschutzmaske fünf Gramm Marihuana gefunden worden. Vor Gericht gab der Angeklagte zu Protokoll, dass er seit Monaten nicht mehr gekifft habe. Zum Zeitpunkt des Überfalls hatte er aber wohl noch Drogen konsumiert. Der 31 Jahre alte Arbeitslose räumte zudem ein, dass er früher reichlich Alkohol getrunken und zu harten Spirituosen gegriffen habe. Eine Therapie habe er abgebrochen, weil er nicht versichert gewesen sei.

Die Plädoyers und das Urteil werden am 2. Juli erwartet.