Das Landgericht Stuttgart hat einen 25-Jährigen für siebeneinhalb Jahre hinter Gitter geschickt. Der Räuber hatte ein Opfer blutig geschlagen.

Stuttgart - Sieben Jahre und sechs Monate Gefängnis wegen besonders schweren Raubs, wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Drogendelikten – so lautet das Urteil des Landgerichts im Fall eines 25 Jahre alten Mannes, der unter anderem bei einem Überfall auf einen Juwelierladen den Inhaber blutig geschlagen hatte.

 

Gleich zwei bewaffnete Überfälle hatte Oberstaatsanwalt Wolfgang Friedrich dem Angeklagten zur Last gelegt. Den einen Raubzug hatte der in Stuttgart geborene Sohn eines US-Amerikaners auch bereitwillig vor der 7. Strafkammer des Landgerichts gestanden.

Überfälle in Zuffenhausen und Obertürkheim

Damals, am 5. September 2018, hatte der drogenabhängige Mann einen Juwelierladen an der Schozacher Straße in Zuffenhausen heimgesucht.

Gegen Mittag spazierte er maskiert in das Geschäft und setzte dem 72 Jahre alten Chef eine Schusswaffe auf die Brust. Der Ladeninhaber zeigte sich allerdings wehrhaft. Er war in seinem Geschäft drei Jahre zuvor schon einmal überfallen worden. Der Senior wollte dem Täter die Stirn bieten. Er wehrte sich, seine 69-jährige Frau half ihm. Wohl deshalb schlug der Räuber zu und fügte dem 72-Jährigen blutende Platzwunden am Kopf zu. Das Ehepaar flüchtete auf die Straße, der Räuber erbeutete 1500 Euro in bar und Schmuck im Wert von rund 8500 Euro.

Den zweiten Überfall vom August vergangenen Jahres hatte der Angeklagte bei der Polizei allerdings bestritten. Am Rande des Prozesses war zu hören, ein anderer habe diesen Überfall begangen, der Angeklagte decke ihn. Doch das war wohl Wunschdenken der Familie des Angeklagten. Am Ende gestand er auch den Überfall auf das Wettbüro an der Augsburger Straße in Obertürkheim.

Erneut maskiert und wieder mit einer Schusswaffe, die sich später als Druckluftpistole herausstellte, stürmte der 25-Jährige am 8. August gegen 11.15 Uhr in das Geschäft und zwang die Angestellte, die sich allein in den Räumen aufhielt, ihm den Kasseninhalt von rund 350 Euro zu überlassen.

Opfer erleidet einen Gesichtsmittelbruch

Der dritte Vorwurf war für die Richterinnen und Richter kaum restlos aufzuklären. Ende Juni 2019 soll der Angeklagte von einem Drogenkunden im Stuttgarter Osten 300 Euro erpresst haben. Er habe dem Opfer ins Gesicht geschlagen und es mit einem Messer bedroht, heißt es in der Anklage. Das Opfer erlitt einen Gesichtsmittelbruch.

Diesen Vorfall bestritt der 25-Jährige vor Gericht. „Ich gebe den Schlag ins Gesicht zu, aber da war nichts mit Drogen“, so der junge Mann, der bis zu seiner Festnahme bei seiner Mutter wohnte. „Sie ist mein ein und alles“, sagt er vor Gericht. Das Opfer habe seine Mutter beleidigt, die Auseinandersetzung und der Schlag ins Gesicht seien die Folge gewesen. Es sei auch Unsinn, dass er seinem Widersacher ein Handyvideo gezeigt habe, in dem eine Person zerhackt und gegessen wird. Das werde er mit der Tochter des Opfers machen, soll der Angeklagte dem Mann gedroht haben.

Der 25-Jährige , der seine Kochlehre abgebrochen hat und der als Lkw-Fahrer gekündigt wurde, weil er beim Rangieren ständig Unfälle baute, ist seit Jahren drogenkrank. Welche Drogen? „Komplett alles“, sagt er vor Gericht. Nach seiner Festnahme hatte die Polizei eine größere Menge Rauschgift in seinem Zimmer sichergestellt – zuviel für den Eigengebrauch. Deshalb wurde der Stuttgarter auch noch wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt.