Sein Mandat in einem Schlichtungsgremium der Familie Brenninkmeijer hat für Ex-Gerichtschef Eberhard Stilz erneut ein juristisches Nachspiel: zum zweiten Mal wird er vor dem Landgericht verklagt – diesmal mit neuer Stoßrichtung.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Das „Recht auf den gesetzlichen Richter“ ist ganz bewusst im Grundgesetz verankert. Jeder soll sich darauf verlassen können, dass bei Gericht nicht gemauschelt wird. Deshalb ist von vornherein festgelegt, nach welchen Kriterien die Fälle auf die Richter verteilt werden – dargelegt im sogenannten Geschäftsverteilungsplan.