Das Landgericht Stuttgart hat drei Kriminelle verurteilt, die einen Mann fast totgeschlagen haben. Ein Mordversuch sei es aber nicht gewesen, so die Richter.

Stuttgart - Eine hohe Gefängnisstrafe wird im entsprechenden Milieu Brett genannt. „Sie haben heute ein Brett bekommen“, sagt Ute Baisch, Vorsitzende Richterin der 1. Strafkammer des Landgerichts. Sie hoffe, dass die drei Angeklagten noch die Kurve kriegen. „Das wünsche ich Ihnen und der Allgemeinheit“, so Baisch. Denn die drei 26 Jahre alten Männer haben schon mehrfach hinter Gittern gesessen.

 

Ein Gewaltexzess, eine Abreibung, bringt sie erneut ins Gefängnis. Alle drei waren erst kurz vor der Tat vom 18. Dezember 2017 aus der Haft entlassen worden. Ein Angeklagter kroch bei einem Kumpel in dessen Wohngemeinschaft an der Augustenstraße in der Innenstadt unter. „Irgendetwas muss in diesen zwei Wochen passiert sein“, so Richterin Baisch. Denn am 18. Dezember wollte dieser Angeklagte mit seinem Kumpel etwas klären. Es heißt, er sei sauer gewesen, weil der Kumpel seiner Freundin vor einem Jahr das Foto eines erigierten Glieds geschickt hatte.

Sofort setzte es Prügel

Die drei Männer hatten sich im Gerberviertel getroffen, Drogen und Alkohol konsumiert und den Plan gefasst, das spätere Opfer „zu besuchen“. Derjenige, der bei dem 34-jährigen Mann in der WG gewohnt hatte, ging vor, seine Freunde sollten auf sein Signal per Handy warten. Nachdem der Erste die Lage gepeilt hatte, drängten sich die zwei anderen Angeklagten in die Wohnung. Sofort setzte es Prügel für den 34-Jährigen. Zwei schlugen, der Dritte suchte nach Stehlenswertem.

Vor der Wohnung wartete eine Frau auf einen Bekannten. Sie hörte Poltern, Krachen, dumpfe Geräusche, Satzfetzen und „verzweifelte Hilfeschreie“, so die Richterin. Die Frau nahm das mit ihrem Handy auf und rief die Polizei. In der WG verbarrikadierten sich die anderen Bewohner und hofften, das Opfer möge da „lebend rauskommen“, wie sie vor Gericht aussagten.

Der 34-Jährige erlitt einen lebensgefährlichen Spannungspneumothorax, also eine Verletzung des Brustkorbs und der Lunge, sowie etliche Hämatome. Die Täter raubten einen Laptop, eine Kette, 250 Euro, eine Playstation und ein Handy.

Gericht: Kein Tötungsvorsatz

Zwei der drei Männer wurden noch vor dem Haus festgenommen, der dritte konnte im Januar dieses Jahres dingfest gemacht werden.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft dem Trio versuchten Mord und besonders schweren Raub vorgeworfen. Dem folgte die 1. Strafkammer nicht. Die lebensgefährliche Verletzung des 34-Jährigen sei nicht durch die Schläge entstanden, so Richterin Baisch. Zudem sei auf der Handyaufnahme „Hör jetzt auf“ zu vernehmen. „Wir gehen nicht von einem Tötungsvorsatz aus“, so Baisch.

Letztlich werden zwei Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung und besonders schweren Raubs zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der dritte Mann wird wegen gefährlicher Körperverletzung und schweren Raubs mit sechseinhalb Jahren bestraft. Dann führen die Justizwachtmeister die Männer, die an den Füßen gefesselt sind, ab.