Im August 2007 hat Deniz E. den Gymnasiasten Yvan Schneider totgeschlagen, zerstückelt und in Blumenkübel einzementiert. Jetzt will der 29-Jährige seine Freilassung erzwingen.

Stuttgart. - Diese Verhandlung vor dem Landgericht Stuttgart wird alte Wunden aufreißen. Von diesem Montag an wird es vor der 3. Jugendstrafkammer des Landgerichts Stuttgart darum gehen, ob der verurteilte Mörder des 19-jährigen Gymnasiasten Yvan Schneider auf freien Fuß kommt oder ob gegen ihn die Sicherungsverwahrung verhängt wird. Sieben Verhandlungstage sind bis 9. April angesetzt.

 

Deniz E. wird dabei von zwei Anwältinnen aus Gießen und Karlsruhe vertreten. Der heute 29-Jährige aus Bad Cannstatt hat seine zehn Jahre währende Jugendstrafe wegen Mordes im letzten Sommer abgesessen. Danach war er in die Psychiatrie überstellt worden, wogegen er sich erfolgreich gewehrt hatte. Frei kam er trotzdem nicht, da jetzt die Verhandlung um seine nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ansteht.

Die 3. Jugendstrafkammer ist zuständig, weil Deniz E. zur Tatzeit unter Jugendstrafrecht gefallen war. Die Richterinnen und Richter werden sich unter anderem auf zwei psychiatrische Gutachten stützen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart sagt, Deniz E. sei weiterhin eine Gefahr.

Tödliche Lüge einer 17-Jährigen

Deniz E., damals 18 Jahre alt, hatte Yvan Schneider im August 2007 auf einen Feldweg bei Rommelshausen im Rems-Murr-Kreis gelockt und zusammen mit zwei Komplizen totgeschlagen. Anschließend hatten die Täter den Leichnam zerstückelt, zum Teil in Blumenkübel einzementiert und im Neckar versenkt. Hintergrund der Wahnsinnstat soll Eifersucht gewesen sein. Die damalige Freundin des Haupttäters hatte diesem gesagt, sie habe etwas mit Yvan gehabt – eine glatte Lüge. Warum die junge Frau dies behauptet hatte, blieb auch während des damaligen Prozesses ungeklärt.

Die Tat war entdeckt worden, weil Anwohner in einem Haus im Stuttgarter Osten einen starken Verwesungsgeruch bemerkt hatten. Dorthin hatten die Täter die Leiche zunächst gebracht.

Deniz E. und sein damals 18-jähriger Komplize wurden Anfang März 2008 zu jeweils zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt. Die damals 17-jährige Freundin des Haupttäters wurde mit neun, ein Helfer mit drei Jahren Gefängnis bestraft. Außer Deniz E. sind alle „Zementmörder“ wieder auf freiem Fuß.