Der dramatischer Stuttgarter Vergewaltigungsprozess endet mit einem Freispruch erster Klasse für den Angeklagten.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Peter Stolterfoht (sto)

Stuttgart - Was sich in den vorangegangenen Prozesstagen bereits abgezeichnet hatte, ist nun Gewissheit. Bahram M. ist vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Die 9. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts entschied dabei nicht im Zweifel für den Angeklagten, sondern in der Überzeugung, dass die gegen den 31-Jährigen erhobenen schweren Vorwürfe haltlos sind.

 

Während der Freispruch erwartet werden konnte, überraschte am Ende nur noch die Forderung der Staatsanwaltschaft, eine viereinhalbjährige Haftstrafe zu verhängen. Die Kammer mit dem Vorsitzenden Richter Rainer Gless folgte in ihrer Urteilsbegründung aber dem Antrag auf Freispruch des Verteidigers Mathias Brenner, der seinen Mandanten glaubhaft als unschuldig darstellte und als Opfer einer falschen Verdächtigung.

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Die Staatsanwaltschaft hatte Bahram M. zur Last gelegt, am 12. Mai eine ebenfalls aus dem Iran stammende Frau in seiner Wohnung auf äußerst brutale und extrem demütigende Weise vergewaltigt zu haben. Die Behörde stützte sich dabei auf die Aussagen der 27-Jährigen gegenüber der Polizei. Bahram M. wiederum gab an, dass es sich um einvernehmlichen Sex nach einer Wohnungsbesichtigung in Bad Cannstatt ohne jegliche Gewaltanwendung gehandelt habe.

Keine Hinweise auf brutale Tat

Es waren widerlegbare Aussagen des angeblichen Opfers, die massive Zweifel an den Vorwürfen aufkommen ließen. Noch größere Bedeutung wurde aber dem gynäkologischen Befund des Klinikums Stuttgart vom 19. Mai beigemessen. Es gebe keinen Hinweis auf Verletzungen, hieß es darin. Was im krassen Widerspruch zu den Schilderungen der Frau stand. Deren Aussage führte dazu, dass Bahram M. sechs Monate in Untersuchungshaft saß.

Dennoch geht Mathias Brenner derzeit nicht davon aus, dass sein Mandant juristische Schritte gegen die Frau einleiten wird. „Es deutet viel daraufhin, dass sie sich in einem psychischen Ausnahmezustand befindet“, sagt der Anwalt. Er hält es für denkbar, dass die 27-Jährige weiter zurückliegende traumatische Erlebnisse in Verbindung mit dem aktuellen Geschehen bringt. So könnte der Auslöser dieses Verfahrens eine unbewusste Falschaussage gewesen sein. Auf die Polizistin, die die Anzeige aufgenommen hatte, wirkte die Frau „authentisch“.