Ein 24-Jähriger steht schon zum zweiten Mal wegen versuchten Totschlags in Stuttgart vor Gericht. Das Opfer konnte sich jedoch nicht an die Tat erinnern.

Stuttgart - Das Opfer kann überhaupt nichts zur Aufklärung beitragen. Der 41-Jährige, der bei einem Vorfall auf einem Spielplatz nahe dem Rathaus in Feuerbach etliche Hämatome, einen Nasenbeinbruch und eine Gehirnquetschung erlitten hat, kann sich an nichts erinnern. Der Mann, der für die Verletzungen verantwortlich sein soll, hat für sein Alter eine bemerkenswerte Vita als Gewalttäter. „Es ist außergewöhnlich, dass man einen 24-Jährigen schon zum zweiten Mal wegen versuchten Totschlags verurteilen muss“, sagt Joachim Spieth, Vorsitzender Richter der 1. Strafkammer des Landgerichts.

 

3,4 Promille Alkohol im Blut

Der Fall ist schnell skizziert. In der Nacht auf den 4. Juli dieses Jahres befinden sich Opfer und Angeklagter auf besagtem Spielplatz. Die Männer sind eng befreundet. Der 24-Jährige hat 3,4 Promille Alkohol im Blut, das Opfer rund zwei Promille. Sie streiten sich, der 41-Jährige geht zu Boden, der 24-Jährige schlägt und tritt auf ihn ein. „Wuchtig und ausholend, tretend und stampfend, gegen Körper und Kopf“, wird Oberstaatsanwalt Thomas Hochstein in seinem Plädoyer später sagen, und: „Der Angeklagte wollte der Stärkere sein. Was mit dem Opfer passiert, war ihm egal.“ Es sei letztlich reiner Zufall gewesen, dass der 41-Jährige nicht zu Tode gekommen sei.

Völlig von der Rolle kann der Angeklagte trotz seiner Alkoholintoxikation nicht gewesen sein. Denn als die Polizei zum Tatort kommt, behauptet er, ein Unbekannter habe seinen Freund malträtiert. Die Beamten glauben’s ihm nicht – allein schon, weil der 24-Jährige blutverschmierte Hände hat. Der Grund für den Gewaltausbruch liegt im Dunkeln. „Nicht aufklärbar“, so Richter und Staatsanwalt.

Im Suff auf Freund eingestochen

Bei dem 24-Jährigen, der 2004 im Alter von zehn Jahren mit der Familie aus Sibirien nach Deutschland gekommen war, braucht es nicht viel, bis er ausrastet – nur genügend Alkohol. 2009 wird er das erste Mal auffällig. Er bekommt acht Monate auf Bewährung wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung. So geht es weiter. Im April 2011 etwa wirft er in Weilimdorf 72 Stühle, 20 Tische und fünf Sonnenschirme eines Außengastrobereichs auf die Stadtbahngleise, weil er am Spielautomaten verloren hatte. 2012 wird er wegen versuchten Totschlags zu viereinhalb Jahren verurteilt, weil er im Suff einem Freund Stiche in Rücken, Brust und Bauch versetzt hat. Bei der aktuellen Tat stand er noch unter Bewährung. Die 1. Strafkammer verurteilt ihn wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung zu fünf Jahren und drei Monaten Haft. „Wenn Sie nicht begreifen, wo Sie stehen, wird Sie der Weg in die Sicherungsverwahrung führen“, sagt der Richter.