Landgericht Stuttgart gibt klagender Mieterin recht Mietkosten – Vonovia droht Klagewelle

Renovierungskosten dürfen einem Gerichtsurteil zufolge nicht pauschal den Mietern in Rechnung gestellt werden. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Renovierungskosten dürfen einem Gerichtsurteil zufolge nicht pauschal den Mietern in Rechnung gestellt werden.

Stuttgart - Der Großvermieter Vonovia mit seinen rund 400 000 Wohnungen ist durch Urteile der Landgerichte in Hamburg und Stuttgart zur Trennung der Kosten von Modernisierungen und Instandhaltungen unter Druck geraten. Mieterhöhungen wurden von den Gerichten für unzulässig erklärt, weil sie nicht hinreichend begründet waren und mussten zurückerstattet werden. Das Urteil stärkt die Position aller Mieter, denen pauschal Modernisierungskosten auf die Miete aufgeschlagen wurden. Sie können eine Differenzierung und gegebenenfalls eine Rücknahme der Erhöhung einklagen.

 

Vonovia soll freiwillige Rückzahlungen leisten

Rolf Gaßmann, Vorsitzender des Mietervereins Stuttgart, ermuntert nach dem Sieg vor dem hiesigen Landgericht (AZ: 13 S 22/20) über die Ertüchtigung einer in die Jahre gekommenen Wohnanlage im Osten der Stadt den Konzern, für eine einvernehmliche Lösung „auf alle betroffenen Mieter zuzugehen“. Vonovia muss laut Urteil einer Mieterin rund 5000 Euro zurückzahlen, weil die Kosten einer Modernisierung nicht eindeutig von den Instandhaltungsmaßnahmen getrennt ausgewiesen worden waren. Die Modernisierung an sich wurde nicht bemängelt.

Gaßmann fordert alle Vonovia-Mieter auf, umgehend ihre Erhöhungsschreiben zu kontrollieren. Weil diese in der Regel einheitlich strukturiert seien, geht er davon aus, dass alle Bewohner von modernisierten Gebäuden einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung haben. In Stuttgart zählen etwa 4700 Wohnungen zum Bestand. Vonovia hält das Stuttgarter Urteil für falsch und will weitere rechtliche Schritte prüfen. Eine Revision ist aber nicht zugelassen worden.

OB Kuhn hat Vonovia bereits verwarnt

Stuttgarts OB Fritz Kuhn (Grüne) hatte 2018 wegen Protesten von Mietern gegen die Geschäftspolitik von Vonovia klar gemacht, dass Modernisierungen sein müssten, aber „es muss fair und transparent zugehen. Instandhaltungskosten, die vom Vermieter zu tragen sind, dürfen nicht als Modernisierungskosten den Mietern auferlegt werden.“ In Hamburg rollt bereits eine Klagewelle auf Vonovia zu, nachdem ein vom Mieterverein vorgeschlagener Kompromiss abgelehnt worden sei, so der Vorsitzende Rolf Bosse. Dort besitzt der Konzern 12 000 Wohnungen. Von bisher bereits 50 Fällen sei bereits ein nennenswerter Teil erfolgreich erledigt worden.

Modernisierungen, die der Verbesserung der Wohnung dienen oder helfen, Energie zu sparen, können auf die Miete umgelegt werden. Für Instandhaltungen ist allein der Vermieter zuständig. Deshalb fordert der Gesetzgeber, die Kostenzusammenstellung aufzuschlüsseln, damit der zur Mieterhöhung führende Anteil nachvollzogen werden kann. Der Bundesgerichtshof (AZ: VIII ZR 81/19) hat im Juni deutlich gemacht, dass etwa der Ersatz von in die Jahre gekommenen Einrichtungen und Bauteilen nicht vollständig dem Mieter auferlegt werden dürften.

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