Fast eine halbe Stunde hat Oberstaatsanwältin Alexandra Neidhard gebraucht, um vor der 8. Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart zum Prozessauftakt die Anklage gegen einen 36-jährigen Firmeninhaber zu verlesen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern und gewerbsmäßige Urkundenfälschung in 58 Fällen vor. Laut Anklage soll der Inhaber eines Handwerksbetriebs in Aidlingen zwischen 2020 und 2025 Ausländer ohne entsprechenden Aufenthaltstitel in Deutschland beschäftigt haben.
Der Zoll hat Baustellen kontrolliert
Er habe ihnen – meist gegen Bezahlung von 200 Euro – gefälschte Reisepässe, ID-Karten, Führerscheine und Aufenthaltstitel verschafft. Zudem soll er die Personen unter Mindestlohn bezahlt haben und sie nicht oder unter falscher Identität als EU-Bürger angemeldet haben, um damit Sozialabgaben und Lohnsteuer zu sparen und sich selbst zu bereichern. Der Großteil seiner Arbeiter seien serbische Staatsangehörige gewesen, denen er meistens eine kroatische ID-Karte und andere erforderliche Unterlagen ausstellte. Einige stammten jedoch auch aus Syrien, Georgien, Moldawien, Mazedonien oder Bosnien-Herzegowina. Neben kroatischen Ausweisen habe der 36-Jährige auch mehrfach bulgarische oder slowenische Dokumente benutzt.
Auf die Spur des Angeklagten kamen die Behörden meist durch Kontrollen auf Baustellen durch das Hauptzollamt, unter anderem für die Albkaserne in Stetten am kalten Markt. Ins Visier der Behörden kamen einige der Arbeiter aber auch, als sie die gefälschten Dokumente bei Verkehrskontrollen vorzeigten oder sich bei einer anderen Baufirma bewarben. Als Wertersatz will die Staatsanwaltschaft vom Angeklagten 4840 Euro einziehen.
Der Angeklagte äußert sich nicht
Am ersten Prozesstag wollte sich der 36-Jährige auf Anraten seiner beiden Verteidigerinnen nicht zur Person und zu den Tatvorwürfen äußern. Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung kamen jedoch nach der öffentlichen Sitzung hinter verschlossen Türen zusammen, um ihre Vorstellungen über den Prozess auszutauschen.
Ein mögliches Ergebnis soll am nächsten Verhandlungstag am 13. März bekannt gegeben werden. Für den Prozess sind zehn weitere Verhandlungstage geplant. Das Urteil soll nach derzeitigem Stand am 18. Mai verkündet werden.