Landgericht Stuttgart John Heer vs. Leni Breymaier: Streit über Prostitution noch nicht entschieden

Um Prostitution im Leonhardsviertel geht es in einem Zivilverfahren am Landgericht Stuttgart. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Der Rechtsstreit um Aussagen zur Prostitution geht weiter. Die SPD-Politikerin Leni Breymaier lehnt einen Vergleich mit Bordellbetreiber John Heer vor dem Landgericht ab.

Helfen im Stuttgarter Leonhardsviertel Rockerbanden und Menschenhändler mit, dass junge Frauen zur Prostitution gezwungen werden? Vehement wehrt sich der Bordellbetreiber John Heer gegen diese Behauptung. Deshalb klagt er gegen die frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Leni Breymaier, die „diesen falschen Eindruck“, wie er sagt, in einer TV-Sendung vermittelt und danach in den sozialen Medien verbreitet habe. Die Politikerin, die Vorsitzende des Vereins „Sisters – für den Ausstieg aus der Prostitution“ ist, habe keine Beweise für ihre Vorwürfe vorlegen können und ihn damit zu Unrecht an den Pranger gestellt.

 

Bei der Verhandlung im Hauptsacheverfahren hat eine Zivilkammer des Landgerichts am Mittwoch einen Vergleich vorgelegt, der unter anderem vorsieht, dass Leni Breymaier erklärt, sie werde diese Behauptung nicht mehr wiederholen. Weil die gütliche Einigung gescheitert ist, soll am 5. Juni das Urteil verkündet werden. „Der Kläger begehrt die Unterlassung von Äußerungen, Auskunft und Feststellung einer Schadensersatzpflicht“, erklärt die Richterin Katja Knickenberg als Sprecherin für Zivilsachen am Landgericht. Bei dem Termin habe es sich um das „Hauptsacheverfahren im Nachgang zu einem einstweiligen Verfügungsverfahren“ gehandelt, dessen Urteil in erster Instanz am 28. März 2024 zugunsten von Heer ausgefallen war.

Leni Breymaier ist eine Kämpferin gegen die Prostitution Foto: Ferdinando Iannone

Breymaier nahm über eine Videoschalte an der Verhandlung teil

„Ich lehne diesen Vergleich ab“, sagt Leni Breymaier gegenüber unserer Zeitung. Sie war der Verhandlung ebenso wie ihr Anwalt Daniel Grau online zugeschaltet. Mit den meisten Punkten des Vergleichs war dagegen Heer einverstanden, der im Gericht erschienen war. Für ihn sei es beim Prozess gut gelaufen, berichtet er: „Das Gericht hat vorab erklärt, dass ich Recht bekommen werde, weil Frau Breymaier für ihre Behauptung keine Beweise vorgelegt hat.“ Jetzt erwartet er, dass die Politikerin die gesamten Gerichtskosten übernimmt und ihre Behauptungen gegen ihn aus dem Internet entfernen lässt.

Zur Vorgeschichte: Der Stuttgarter Bordellbetreiber hatte gegen die ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete auf Unterlassung geklagt. Breymaier hatte in der SWR-Sendung „Zur Sache Baden-Württemberg“ zum Thema Prostitution sinngemäß gesagt, die beruhe bei den Prostituierten nicht auf Freiwilligkeit, da es nicht genügend Frauen gebe. Deshalb würden Rockerbanden und Menschenhändler die Frauen zur Prostitution zwingen. Breymaier hatte sich dabei auf die mündliche Urteilsverkündung gegen den Betreiber des Paradise-Bordells in Leinfelden-Echterdingen bezogen. In Richtung Heer erkläre sie noch hinzu: „Und ich behaupte, dass das alles auch auf Ihr Haus zutrifft“. Hinzugefügt hatte sie dann noch, wissend, was kommen würde: „Und jetzt können Sie mich wieder verklagen.“

John Heer widerspricht der Aussage, er setze Rockerbanden ein, um Prostituierte zu rekrutieren. Foto: privat

Bei Urteilsverkündigung will Breymaier persönlich erscheinen

Es kam, wie erwartet. Heer klagte „wegen rechtswidriger Äußerungen“ am Landgericht Stuttgart auf Unterlassung. Zuvor hatte er außergerichtlich die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt, der Breymaier nicht nachgekommen sei. So kam es vor einem Jahr zum Eilverfahren, in dem das Gericht Heer teilweise recht gab und Breymaier untersagte, die Äußerungen zu wiederholen.

Bei der Videoschalte am Mittwoch erklärte die SPD-Politikerin, sie habe mit ihrer Kritik nicht Heer persönlich gemeint, sondern nur von seinem „Haus“ gesprochen. Der Bordellbetreiber dagegen sagt: Ein „Haus“ könne nicht bei Rockern anrufen und sie um Frauen für die Prostitution bitten. „Mein Wunsch ist es, die Diskussion um ein Prostitutionsverbot in Deutschland sachlich und mit fundierten Argumenten zu führen“, erklärt Heer, „jetzt hat sich abermals gezeigt, dass Leni Breymaier das nicht will.“ Bei der Urteilsverkündung am 5. Juni wollen Breymaier und ihr Anwalt persönlich erscheinen.

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