Drei Brüder waren angeklagt, zwei wandern ins Gefängnis. Das Landgericht Stuttgart hat das Trio wegen des Ankaufs von gestohlenem Gold verurteilt. Der Dritte im Bunde bleibt auf freiem Fuß.

Stuttgart - Das nennt man Tempo: Bereits am dritten Verhandlungstag hat die 8. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart einen Prozess beendet, der das Zeug zu einer Mammutveranstaltung gehabt hat. Die Kammer hat drei Stuttgarter Gold- und Edelmetallhändler verurteilt. Der 28-jährige Hauptangeklagte wurde wegen Bandenhehlerei und Urkundenfälschung in knapp 170 Fällen mit vier Jahren und neun Monaten Gefängnis bestraft. Sein ein Jahr älterer Bruder bekam drei Jahre und drei Monate Gefängnis. Der 40-jährige Bruder wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

 

Das schnelle Ende war durch eine Verständigung aller Beteiligten möglich geworden. Die Verteidiger hatten für ihre Mandanten knappe Geständnisse abgelegt, im Gegenzug schraubte die Staatsanwaltschaft ihre Strafvorstellungen herunter. Andernfalls hätte die Kammer bis weit ins kommende Jahr verhandeln müssen. Allein Oberstaatsanwalt Michael Wahl hatte 180 Zeugen benannt.

Richter: „Sie wollten gute Geschäfte machen“

2006 hatte einer der Brüder aus der Großfamilie irakischen Ursprungs, die in ganz Baden-Württemberg Juwelierläden betreibt, ein Geschäft an der Stuttgarter Neckarstraße eröffnet. 2010 waren seine zwei Brüder eingestiegen. Vor allem der umtriebige 28-jährige Hauptangeklagte wollte bald mehr Schwung in den Laden bringen und weitere Kundenkreise erschließen. Also eröffnete er selbst ein Geschäft an der Tübinger Straße. Als es finanziell schwierig wurde, erlag er der Versuchung, von dubiosen Personen besonders günstig Gold und Schmuck anzukaufen. Dabei handelte es sich um Diebesgut.

Um die krummen Geschäfte zu kaschieren, wurden stapelweise Ankaufsbelege gefälscht. Stück für Stück stiegen die zwei Brüder in diese Art Geschäft mit ein, die drei Läden der Männer wurden eine feste Adresse für Diebe und Einbrecher. Der Hauptangeklagte entwickelte sich zum heimlichen Chef des Trios. „Es war den Angeklagten egal, dass die Ware aus Straftaten stammte. Sie wollten gute Geschäfte machen“, so Vorsitzender Richter Ulrich Tormählen.

Während der Ermittlungen war von einem Millionenschaden gesprochen worden. Am Ende war die Rede von mehreren Hunderttausend Euro, da einige Anklagepunkte eingestellt worden waren.