Bei einer betrügerischen Wohnungsgenossenschaft haben Anleger Millionen Euro verloren. Die zuständigen Prüfer haften laut dem Stuttgarter Landgericht jedoch nicht dafür. Die Begründung des Urteils hat es in sich.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Geschädigte des Millionenbetrugs um die insolvente Eventus-Wohnungsgenossenschaft erhalten keinen Schadenersatz vom zuständigen Prüfverband. Mit entsprechenden Klagen gegen den Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen (VBW) auf insgesamt mehrere 100 000 Euro sind 15 einstige Eventus-Mitglieder jetzt vor dem Landgericht Stuttgart gescheitert. In gleichlautenden Urteilen verneinte die 27. Zivilkammer eine Haftung des Verbandes, eines früher für den VBW tätigen Wirtschaftsprüfers und eines einstigen Vorstandsmitglieds.