Ein 33-jähriger Mann muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis, weil er in einer Stuttgarter Gaststätte eine Kollegin vergewaltigt haben soll.

Stuttgart - Ganz zum Schluss wendet sich Manuela Haußmann, Vorsitzende Richterin der 18. Strafkammer, direkt an den Angeklagten: Er müsse dringend seinen Umgang mit Frauen überdenken. Zuvor hatten die Richterin und ihre Kammer den Mann wegen Vergewaltigung zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Oberstaatsanwältin Marina Schmitt hatte vier Jahre, Verteidiger Jens Rabe drei Jahre beantragt.

 

„Das ist ein Urteil mit Augenmaß“, sagt Rabe. Er hatte es nicht leicht gehabt mit seinem Mandanten. Denn der 33-Jährige, der als Spüler in einer Gaststätte in der Innenstadt arbeitete, wollte eigentlich gestehen. Dann berichtete er aber plötzlich von einvernehmlichem Sex zwischen ihm und seiner 22-jährigen Kollegin in der Toilette des Mitarbeiterraums für Frauen.

Der Vorfall datiert vom 24. Mai dieses Jahres. Der Angeklagte hatte seine Kollegin um 50 Euro angepumpt und war ihr zu ihrem Spind gefolgt. Dort zog er sie in die Toilette und verging sich an ihr. Zu allem Übel nahm er der Frau danach noch den Reisepass und 100 Euro ab. Was er mit dem Pass wollte, ist unklar.

Die Frau hatte sofort nach der Tat ihre Kollegin alarmiert. Die Polizei fand den 33-Jährigen kurze Zeit später schlafend in einem Kellerraum des Lokals.

Der Angeklagte bittet um Entschuldigung

Der Mann aus Kamerun, der 2016 nach Deutschland gekommen war, hatte dagegen ausgesagt, seine Kollegin habe ihn angemacht, man sei liiert gewesen, sie habe ihn versucht auszuziehen, sie habe es gewollt und so weiter und so fort.

Er sagt aber auch, er sei schuldig – weil er Sex mit der 22-Jährigen gehabt habe. Und in seinem letzten Wort vor dem Urteil bittet er um Entschuldigung. „Mein Mandant wollte gestehen, war vor den weiblichen Kammermitgliedern aber gehemmt“, sagt Verteidiger Rabe. Das hatte die Strafkammer, die den Mann als voll schuldfähig einstuft, zur Kenntnis genommen. Der 33-Jährige war immer wieder als verhaltensauffällig beschrieben worden.

Dass er sich offenbar nicht unschuldig verurteilt fühlt, zeigt die Tatsache, dass der Angeklagte auf Rechtsmittel verzichtet und das Urteil rechtskräftig werden lässt.

Ein Brief aus der Justizvollzugsanstalt umreißt das Verhältnis des Angeklagten zu Frauen. In dem Schreiben heißt es, die weiblichen Justizangestellten wollten und sollten nicht mehr mit dem Kameruner arbeiten. Richterin Haußmann drückt es defensiv aus: „Ihr Verhältnis zu Frauen scheint distanzlos zu sein.“ Davon wisse er nichts, so der bullige Mann. Der abgelehnte Asylbewerber hat nun damit zu rechnen, nach Verbüßung seiner Strafe abgeschoben zu werden.