Der Mann, der im August 2007 den Schüler Yvan Schneider im Rems-Murr-Kreis ermordet und zerstückelt hat, kämpft vor dem Landgericht Stuttgart um seine Freilassung.

Stuttgart - Dieser Fall wird Stuttgarter Justizgeschichte schreiben: Zum ersten Mal muss das Landgericht Stuttgart über die nachträgliche Sicherungsverwahrung eines als Jugendlicher verurteilten Mannes entscheiden. Seit Montag befasst sich die 3. Jugendstrafkammer unter Vorsitz von Richter Joachim Holzhausen mit den Weiterungen eines Verbrechens, das vor zehneinhalb Jahren die ganze Republik erschüttert hat.

 

Damals, im August 2007, starb der 19 Jahre alte Gymnasiast Yvan Schneider auf einer Obstwiese bei Rommelshausen im Rems-Murr-Kreis. Das, was geschah, nachdem der junge Mann erschlagen worden war, ließ alle Beobachter erschaudern: Der zur Tatzeit 18 Jahre alte Haupttäter Deniz E., Sohn eines Türken und einer Kroatin, zerstückelte den Leichnam, zementierte 14 Leichenteile in fünf Blumenkübel ein und versenkte sie im Neckar. Sein Vater brachte den Torso schließlich in ein Waldstück. Die Tat ging als „Zementmord“ in die Geschichte ein.

Deniz E. sagt, er habe eine zweite Chance verdient

Jetzt will Deniz E. freigelassen werden. Er hat seine Zeit, zehn Jahre Jugendstrafe wegen Mordes, verbüßt. Doch die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat die nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen den 29-jährigen Mann aus Bad Cannstatt beantragt. Er sei weiterhin „hochgradig gefährlich“, so die Behörde. Deniz E. habe sich seiner Verantwortung nicht gestellt, habe die Tat nicht aufgearbeitet und jede Therapie abgelehnt.

Vor Gericht will sich der verurteilte Mörder, der von zwei Rechtsanwältinnen aus Gießen und Karlsruhe vertreten wird, nicht äußern. Im November fand jedoch ein Gespräch mit der Strafkammer statt. Dabei hat sich Deniz E. über den aktuellen Antrag der Staatsanwaltschaft beschwert. Das neue Verfahren sei eine „Frechheit“, er soll gar von Folter gesprochen haben. Er habe eine zweite Chance verdient, seine Komplizen seien alle schon wieder auf freiem Fuß.

Die nachträgliche Sicherungsverwahrung (SV) vor allem bei nach Jugendstrafrecht verurteilten Tätern ist umstritten. 2009 hatte das Landgericht Regensburg erstmals in der Justizgeschichte der Bundesrepublik die nachträgliche SV nach der Verbüßung einer Jugendstrafe verhängt. Der Betroffene war 1999 als Heranwachsender – wie 2008 Deniz E. – nach einem Mord zu zehn Jahren verurteilt worden. 1997 hatte der damals 19-Jährige im Wald eine Joggerin erwürgt. Anschließend verging er sich an der Leiche. Der Mann hatte – wie Deniz E. – seine Strafe bis zum letzten Tag abgesessen. Nun sollte er weggeschlossen werden, weil man ihn als immer noch extrem gefährlich einstufte.

Der Verurteilte legte gegen die Entscheidung des Landgerichts Regensburg Revision ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Regensburger Urteil. Am 2. Februar 2017 urteilte schließlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ebenso. Gerichte dürften auch für jugendliche Straftäter die nachträgliche Sicherungsverwahrung anordnen, wenn der Betroffene nach seiner Haftzeit weiterhin als gefährlich für die Allgemeinheit gilt. Doch zwei psychiatrische Gutachten sind notwendig für die Sicherungsverwahrung.

Als es um seine Unterbringung in der Psychiatrie ging, verweigerte Deniz E. jede Kooperation mit Sachverständigen. Mit den beiden aktuellen Gutachtern habe er indes gesprochen, heißt es. Das Ergebnis der Expertisen, die im Laufe der auf acht Tage angesetzten Verhandlung erstattet werden, wird zentral für die Entscheidung der 3. Strafkammer sein. Der in Stuttgart geborene Deniz E. scheint schwer greifbar zu sein – auch für psychiatrische Gutachter. Einmal wurde ihm eine akute wahnhafte Störung attestiert, dann eine Psychopathie, später eine narzisstische Persönlichkeitsstörung, schließlich wurde er aus der Psychiatrie wieder in den Jugend-, dann in den Erwachsenenstrafvollzug überstellt – auch weil er sich allen Therapieangeboten verweigerte.

Zwei Gutachten sind notwendig

Zweieinhalb Stunden lang wurden am Montag Akten verlesen, Beschlüsse, Auszüge aus Urteilen, Protokolle von Vernehmungen. Es ist zu hören, dass Deniz E. – ein Einzelkind – mit Hängen und Würgen den Hauptschulabschluss geschafft, sein Zeugnis aus Desinteresse aber nicht abgeholt hat. Auf Ausbildung oder Arbeit hatte der junge Mann keine Lust. Er hing lieber mit Kumpeln ab und rauchte Marihuana. Trotzdem wurde er von seinem Vater mit einem gebrauchten Mercedes ausgestattet. Eine Art Wohlstandsverwahrlosung könnte man dies wohl nennen. 2007 lernte Deniz E. ein 16-jähriges Mädchen kennen. Die Jugendliche fühlte sich vom Interesse des zwei Jahre älteren Burschen mit dem Mercedes geschmeichelt. Er überschüttete sie mit Geschenken und nannte sie „meine Prinzessin“. Doch er wollte sie ganz für sich, zwang sie, alle Kontakte abzubrechen. Wenn sie nicht parierte, setzte es Schläge.

Der übersteigerte Besitzanspruch reichte sogar in die Vergangenheit. Deniz E. konnte nicht ertragen, dass das Mädchen schon vor ihm feste Freunde gehabt hatte. Er warf ihr vor, nicht auf ihn gewartet zu haben. Schließlich zwang er die 16-Jährige, ihm Namen von Ex-Freunden zu nennen. Er habe sich „Erleichterung durch Rache“ an diesen ehemaligen Freunden seiner „Prinzessin“ verschaffen wollen, so das Gericht, das ihn im März 2008 verurteilt hatte. Erst verprügelte er einen Ex-Freund, dann fokussierte er sich auf Yvan Schneider, der in der Nachbarschaft der 16-Jährigen wohnte. Tatsächlich hatte der junge Mann nie ein Verhältnis mit Deniz E.s Freundin gehabt.

Wenn er freikommt, wird er abgeschoben

Das Mädchen lockte Yvan am Abend des 21. August 2007 auf eine Obstwiese. Dort warteten Deniz E. und ein Komplize. Sie schlugen den ahnungslosen Yvan Schneider mit einem Baseballschläger tot. „Siehst du jetzt, wie sehr ich dich liebe“, sagte Deniz E. anschließend zu seiner Freundin. Dann wurde der Leichnam in die Lagerhalle des Vaters von Deniz E., später in die Wohnung eines Kumpels gebracht und zerteilt .

Seit 2009 existiert eine rechtsgültige Ausweiseverfügung gegen Deniz E. Im selben Jahr stellte er den ersten Antrag auf Haftaussetzung. Er wurde abgelehnt. Weitere Anträge scheiterten 2014 und 2016 wegen einer ungünstigen Kriminalprognose. Eine positive Entwicklung sei bei Deniz E. nicht erkennbar. Die jeweiligen Beschwerden des Deniz E. verwarf das Oberlandesgericht.

Jetzt ist die 3. Jugendstrafkammer des Landgerichts Stuttgart zuständig. Ordnet sie die nachträgliche Sicherungsverwahrung an, wogegen der verurteilte Mörder Rechtsmittel einlegen kann, bleibt der 29-Jährige weggeschlossen. Scheitert der Antrag der Staatsanwaltschaft durch alle Instanzen und Deniz E. kommt auf freien Fuß, dann wird er in die Türkei abgeschoben. Dort hat er dann mindestens zehn Jahre zu bleiben. Der Prozess wird am 8. März fortgesetzt.