Im Falle des Mannes, der im Dezember 2016 in eine Möhringer Arztpraxis Ärztin und Sprechstundenhilfe schwer verletzte, wurde am Dienstag vor dem Landgericht Stuttgart das Urteil verkündet.

Stuttgart - „Meine schreckliche Tat hätte nicht passieren dürfen. Wenn ich entlassen werde, werde ich mich um eine Therapie bemühen, damit jemand merkt, wenn es mir schlechter geht“, sagt der Beschuldigte vor der Strafkammer 9 a des Landgerichts. Die Geschädigten sollten keine Angst mehr vor ihm haben müssen, setzt er sein letztes Wort vor der Urteilsverkündung fort.

 

Seine völlig unverständliche Tat, für die die Staatsanwaltschaft die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik fordert, scheint nicht so recht zu dem unauffälligen und freundlichen Auftreten des 40-Jährigen aus dem Stuttgarter Osten zu passen.

Im Dezember 2016 war der psychisch kranke Mann mit Motorradhelm maskiert in eine Möhringer Arztpraxis eingedrungen und hatte die Ärztin und deren Sprechstundenhilfe mit einer 3,3 Kilogramm schweren Holzlatte und mit Pfefferspray angegriffen. Dabei schlug er nicht nur auf die Köpfe der beiden Frauen, sondern auch auf die Wirbelsäule der Arzthelferin ein. Beide Opfer trugen schwere Verletzungen davon. „Das hätte tödlich ausgehen können“, sagt Vorsitzende Richterin Ute Baisch.

Opfer rechneten mit dem Tod

Aber nicht nur unter den körperlichen Verletzungen haben die beiden Frauen zu leiden. Die Staatsanwältin betont die psychischen Folgen der Tat: „Beide rechneten in diesem Moment mit dem Tod.“ Außerdem habe die Ärztin seit diesem Tag Sicherheitsleute an ihrer Praxis, ergänzt der Nebenklägervertreter. Denn auch wenn der Angriff im Dezember schlussendlich glimpflich geendet habe – die beiden Frauen konnten auf die Terrasse entkommen, woraufhin der 40-jährige Mann von ihnen abließ –, die Angst sei geblieben.

Grund für das Tun des 40-Jährigen ist offenbar eine Frau, deren Name sich durch alle Plädoyers bis hin zum Urteilsspruch zieht. „Sie infizierte den Beschuldigten mit Hass“, sagt die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer über den Einfluss der Frau auf den 40-Jährigen.

Mysteriöse Frau hat riesige Fangemeinde

Die ehemalige Freundin des Täters sagt, sie sei von der Ärztin falsch behandelt worden. Noch zu Beginn des Prozesses habe die mysteriöse Frau der Ärztin Drohbriefe geschickt, so Verteidiger Stefan Holoch.

Die selbst ernannte Seherin mit eigenem Youtube-Kanal und einer riesigen Fangemeinde im Internet ist jedoch untergetaucht und damit für die Justiz nicht greifbar. Dass dies also nicht das Ende der Geschichte sei, sagt auch Richterin Baisch bei der Urteilsverkündung: „Da brodelt mehr im Hintergrund, aber damit müssen wir uns heute nicht beschäftigen.“

Der Beschuldigte wird bis zu einem Therapieerfolg in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht – und zwar ohne Bewährung. Auch hier spielt die oft erwähnte Freundin des Mannes eine entscheidende Rolle: „Sie und was sie gemacht hat, ist in Ihnen drin“, so die Richterin zu dem Mann. Solange er nicht frei davon sei, könne er keine Bewährung haben. Aber die Richterin ist sich auch sicher: „Sie werden das schaffen!“