Das Landgericht Stuttgart hat einen Mann verurteilt, der seiner Freundin in den Bauch gestochen hatte. Das Opfer wollte gar keine Bestrafung.

Stuttgart - Mitte Januar dieses Jahres hätte eine Frau in ihrer Wohnung in Botnang fast ihr Leben verloren. Deshalb muss ihr Freund jetzt für vier Jahre ins Gefängnis. Das 56-jährige Opfer muss mit den psychischen und physischen Folgen der Messerattacke sein Leben lang zurechtkommen.

 

Die Beziehung der beiden Menschen, er aus Portugal, sie aus Jamaika, war von Anfang an von Alkoholexzessen und von handgreiflichen Streitigkeiten bestimmt. Das Paar lebte nicht zusammen, der 48-Jährige verbrachte aber immer wieder Zeit in der Botnanger Wohnung der Frau – bis er dort wegen des ewigen lautstarken Zwists und wegen der Polizeieinsätze Hausverbot bekam. So erging es auch der Frau. Auch der 56-Jährigen wurde verboten, sich in der Unterkunft des Mannes in Untertürkheim aufzuhalten.

Der 48-Jährige fand seinen Weg trotzdem nach Botnang. Am 16. Januar tauchte er vormittags bei seiner Freundin auf. Der Alkohol floss, die Aggressionen stiegen. Gegen 15 Uhr eskalierte der Streit, der Portugiese stach seiner Freundin zweimal in den Oberarm und einmal in die Flanke – mit einem Messer, das sie ihm einst geschenkt hatte. „Beide können keine konkreten Angaben zu dem Tatgeschehen machen“, sagt Jörg Geiger, Vorsitzender Richter der 9. Strafkammer des Landgerichts. Kein Wunder: Der Angeklagte hatte ungefähr 3,5 Promille Alkohol im Blut, die Frau rund 3 Promille. Zuerst hatte es geheißen, der Angeklagte habe auf die auf dem Sofa schlafende Frau eingestochen. Dann sagte die Jamaikanerin, eigentlich könne sie sich nicht erinnern.

Opfer wischt nach der Attacke Blut auf

Nach der Attacke konnte die 56-Jährige noch telefonieren und das Blut aufwischen. Zu allem Übel war sie dem Sanitäter gegenüber auch noch renitent geworden. In der Klinik stellten die Ärzte dann fest, dass der Darm der Frau verletzt war. Mehrere Operationen waren vonnöten, sie bekam einen künstlichen Darmausgang. Anders als früher hasse sie ihren Körper jetzt, sagte die zierliche Frau vor Gericht. Sie habe dem 48-Jährigen aber vergeben und lege eigentlich keinen Wert auf dessen Bestrafung.

Ursprünglich war der Mann wegen versuchten Totschlags angeklagt worden. Jetzt verurteilten ihn die Richter lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren Gefängnis. Er wird zudem in eine Entziehungsanstalt eingewiesen.

Der Mann hätte sein unseliges Tun fortsetzen können, habe aber freiwillig mit den Stichen aufgehört, was einem sogenannten strafbefreienden Rücktritt vom Totschlagsversuch gleichkomme, so Richter Geiger. Zudem könne bei mehr als drei Promille eine verminderte Zurechnungsfähigkeit nicht ausgeschlossen werden. Die eingehende Prüfung dessen gibt der Bundesgerichtshof vor.

Das Motiv für die Bluttat könnte eine Verurteilung des Mannes sein. Er soll die Jamaikanerin vor einiger Zeit in einer Tiefgarage verprügelt haben. Sie zeigte ihn an, er wurde mit elf Monaten Gefängnis belegt.