Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte auch eine versuchte Anstiftung zum Mord beging.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Am Stuttgarter Landgericht ist ein 35 Jahre alter Mann am Montag wegen mehrfacher Körperverletzung und einer versuchten Anstiftung zum Mord zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte im Februar 2016 einem Mitarbeiter des städtischen Vollzugsdienst bei einer Auseinandersetzung das halbe Ohr abgebissen. Er stand bei der Tat unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen.

 

Bis zuletzt hatte der Anwalt Hans Bense für seinen Mandanten gekämpft, um den Vorwurf der Anstiftung zum Mord vom Tisch zu bekommen. Doch die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 35-jährige Stuttgarter seinem Großcousin bei der Schlägerei am Josef-Hirn-Platz zugerufen haben soll, die Vollzugsmitarbeiter „abzustechen“. Die Körperverletzungsdelikte hatte der Angeklagte hingegen eingeräumt und sich auch dafür entschuldigt.

Bei Schlägerei Kontrahentem die Nase gebrochen

Die Aggression des Mannes hatte an jenem Sonntag im Februar, dem Valentinstag, zunächst nicht den städtischen Angestellten gegolten. Er war mit einem Kontrahenten in Streit geraten, es flogen die Fäuste. Der Mann brach seinem Gegner dabei die Nase. Die zwei Mitarbeiter des städtischen Vollzugsdienstes kamen zufällig am Ort des Geschehens vor einer Spielhalle vorbei und wollten schlichten. Sie hatten gesehen, dass der Verletzte im Gesicht blutete. Der Angeklagte forderte das Opfer auf, zu sagen, er sei bei einem Unfall zu Schaden gekommen, schilderten Zeugen vor Gericht. Der Mann mit der Gesichtsverletzung habe daraufhin gerufen: „Du brichst mir die Nase und ich soll für Dich lügen?“

Der Angreifer sei in der Situation nicht zu beruhigen gewesen, sagten die Vollzugsbediensteten im Zeugenstand aus. Sie gingen dazwischen und wurden angegriffen. Dabei biss der Mann einem der beiden ins Ohr. Das herausgerissene Stück konnte später im Krankenhaus wieder angenäht werden. Der zweite Vollzugsmitarbeiter erlitt bei der Auseinandersetzung eine Gehirnerschütterung und Prellungen.

Polizei findet ein Messer in der Tasche des Mannes

Dann soll der Mann noch einen Kumpel, wie sich herausstellte seinen Großcousin, aufgefordert haben, zuzustechen. Später fand die Polizei bei der Festnahme ein Messer mit einer etwa acht Zentimeter langen Klinge bei dem Mann.

Der 35-Jährige ist nicht zum ersten Mal wegen Gewaltdelikten aufgefallen. Er hatte wegen anderer Schlägereien bereits zwei Haftstrafen abgesessen.