Gegen einen 20 Jahre alten Autofahrer, der einen tödlichen Raserunfall verursacht haben soll, ist Mordanklage erhoben. Wenn das Verfahren beginnt, ist eine wichtige Frist abgelaufen.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Das Landgericht hat noch keinen Termin für die Verhandlung gegen einen 20-jährigen Mann, der im März einen Unfall mit zwei Toten in Stuttgart verursacht haben soll. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Stuttgarter nun Anklage wegen Mordes erhoben. Da nun erst noch Fristen laufen und voraussichtlich auch viele Verfahrensbeteiligte in den Sommerwochen nicht da sind, sei es unwahrscheinlich, dass der Prozess noch vor den Sommerferien beginne, sagte der Sprecher des Landgerichts. Es werde wohl auf einen Verfahrensbeginn Anfang September hinauslaufen.

 

Das Auto fuhr mindestens Tempo 160

Der 20-Jährige war laut einem Gutachten der Staatsanwaltschaft Anfang März mit 160 bis 165 Stundenkilometern an der Rosensteinstraße unterwegs. Er verlor die Kontrolle über den Wagen, als er einem regelkonform abbiegenden Autofahrer ausweichen musste. Infolge dieses Fahrmanövers schleuderte der 550 PS starke Wagen über die Fahrbahn und prallte gegen einen Kleinwagen, in dem ein junges Paar saß. Die 22-jährige Frau und der 25 Jahre alte Mann starben an der Unfallstelle.

Der Mann sitzt seit dem Unfall in Untersuchungshaft. Wenn es tatsächlich bis Anfang September dauert, bis sein Prozess beginnt, werden dann sechs Monate vergangen sein. Damit steht dann ein nach einem halben Jahr vorgeschriebener Haftprüfungstermin an, der etwa auf den Zeitpunkt des Verfahrensbeginns fallen könnte.