Das Landgericht spricht der Stadtverwaltung die Namensrechte an dem Digitallabor zu. Der gleichnamige Verein muss sich umbenennen.

Digital Desk: Jan Georg Plavec (jgp)

Das Landgericht Stuttgart hat der Ulmer Stadtverwaltung die Namensrechte am „Verschwörhaus“ zugesprochen (Aktenzeichen 17 O 191/22). Unter diesem Namen gibt es gegenüber des Schwörhauses seit 2016 ein Stadtlabor für digitale Ehrenamtler. Die hatten sich 2019 im Verschwörhaus e.V. organisiert. Zwischen Stadt und Verein kam es vergangenen Sommer zum Bruch. Als die Stadt die Namens- und Markenrechte anmeldete, landete der Streit vor Gericht.

 

Künftig darf nur noch die Stadt Ulm den Namen „Verschwörhaus“ verwenden. Der Verein nicht mehr, er muss sich umbenennen. Zwar erkannte die zuständige Kammer an, dass die Studierendengruppe, aus der später der Verschwörhaus-Verein hervorging, schon länger existierte als der gleichnamige Ort, eine von der Stadtverwaltung angemietete ehemalige Sparkassenfiliale. Die Mitglieder der Gruppe hätten sich zwar schon vor dem Einzug den Namen „Verschwörhaus“ gegeben. Doch die Gruppe sei damals noch nicht gefestigt genug gewesen oder unter diesem Namen aufgetreten.

Am Anfang hieß es „Stadtlabor“

Der Verein hatte argumentiert, dass die Stadt immer von einem „Stadtlabor“ gesprochen hätte, dem erst die darin aktiven Mitglieder den Namen gegeben hätten. Dem widerspricht das Gericht nicht. Die Stadt habe die Räume aber schon früh als „Verschwörhaus“ bezeichnet und nicht zuletzt dafür bezahlt, den Schriftzug und ein Logo entwerfen und ans am Gebäude anbringen zu lassen. „Ohne die Mittel der Stadt Ulm und die kostenlose Nutzung der Räumlichkeiten hätten die Ehrenamtlichen überhaupt nicht in dieser Form und in diesem Umfang tätig werden können“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.