Ein Streit zwischen zwei Hundebesitzern, der im Februar dieses Jahres in Fellbach mit einer lebensgefährlichen Stichwunde endete, wird jetzt am Landgericht Stuttgart verhandelt. Der 51-jährige Angeklagte war mit seinem Opfer aneinandergeraten, als dieser mit seinem Hund am Grundstück vorbeiging, was die zahlreichen Tiere bei ihm auf dem Grundstück offenbar in helle Aufregung versetzte.
Wieso der Streit so eskalierte, wird zunächst nicht klar
Schon einmal hatten sich die beiden einige Monate zuvor gestritten. Dieses Mal eskalierte der Streit, der Angeklagte kam auf die Straße gerannt, das 42-jährige Opfer packte ihn am Kragen, beide beschimpften sich gegenseitig. Daraufhin stach der Angeklagte dem deutlich größeren und muskulösen Mann mit einem Messer in den Bauch. Das Opfer wurde dabei am Dünndarm verletzt – nur einen Zentimeter daneben hätte der Stich tödlich geendet, sagte eine Ärztin dem Mann später in der Klinik.
Wie der Streit begonnen hatte, das wurde dagegen auch am zweiten Tag der Verhandlung nicht so recht klar, obwohl der Vorsitzende Richter Joachim Holzhausen den Mann hartnäckig befragte. Als er mit seinem Staffordshire Terrier an dem Grundstück vorbeigegangen sei, habe er den Eindruck gehabt, der Angeklagte verstecke sich hinter den Bäumen. Hör auf, dich zu verstecken, habe er gesagt. Der andere reagierte mit Schimpfwörtern und einer Drohung. „Ich glaube, wir haben uns dann ein wenig hochgeschaukelt“, sagte der 42-Jährige bei der ersten Vernehmung im Krankenhaus rückblickend. Was das genau bedeute, wollte Holzhausen nun wissen. „Wir haben ein paar Wortgefechte hin und her geschossen“, sagte der Karosseriebauer.
Die Lebensgefährtin schildert, wie der Konflikt schon länger schwelte
Durch die Aussage seiner früheren Lebensgefährtin, von der er seit drei Monaten getrennt lebt, wurde klar, wie aufgeladen die Situation in Fellbach offenbar schon vor dem Spaziergang gewesen war. Sie habe den Angeklagten einmal getroffen, als der Terrier noch ein Welpe gewesen sei. Damals habe man sich freundlich unterhalten. Ihr Eindruck war trotzdem eindeutig: Sie habe ihn für jemand gehalten, der mit Menschen nicht viel anfangen könne – ein Sonderling wie aus einem Film. Später hätten ihre Kundinnen aus dem Ort sie vor ihm gewarnt. Er habe auch die meisten anderen Hundebesitzer schon bedroht. Und ihr Ex-Mann habe sich im Nachhinein geärgert, dass er beim ersten Streit zu nachgiebig gewesen sei. „Es war eine Frage der Zeit, bis mal einer Widerspruch gibt“, sagte die 45-Jährige. „Dann hat ein Wort das andere ergeben.“
Ihren früheren Mann beschreibt sie als ruhig, aber durchaus impulsiv. Er werde zwar nicht ausfällig, könne seine Meinung aber deutlich sagen und auch ziemlich laut werden. Vor Gericht hatte der Karosseriebauer dagegen zurückhaltend und nüchtern geschildert, an welche Details er sich noch erinnert. Vor Augen habe er vor allem noch den „schockierten Blick“ des Angeklagten nach dem Stich. Welch tiefen Eindruck dieser Moment dagegen auf ihn gemacht hatte, schilderte die Exfrau des Opfers in ihrer Zeugenaussage vor Gericht – er habe angesichts der Wunde wohl geglaubt, es sei aus mit ihm.
Der Angeklagte soll einen zweiten Mann bedroht haben
Verantworten muss sich der Angeklagte auch noch wegen eines zweiten Vorfalls, bei dem er einen Kunden bedroht haben soll. Der Stuttgarter Student wollte den Angeklagten zur Rede stellen, weil er seine Freundin zum Sex mit ihm und seinem Lebensgefährten aufgefordert hatte. Als der Student den Angeklagten darauf ansprach, habe ihm dieser ein Jagdmesser mit einer 15 Zentimeter langen Klinge unter die Nase gehalten und gesagt: „Wir können das auf meine Weise regeln. Dann schlitze ich dir das Rückgrat aus dem Körper.“ Daraufhin rief der Student die Polizei und gab die Bedrohung zu Protokoll.
Gegenüber dem Karosseriebauer, dem er in den Bauch gestochen hatte, zeigte sich der Angeklagte am Montag reumütig. Er entschuldigte sich für seine Tat. Verteidiger Bernd Kiefer hatte gleich am Morgen die Verhandlung unterbrechen lassen, um über einen Täter-Opfer-Ausgleich zu verhandeln. Dabei einigte sich der Angeklagte mit dem Geschädigten auf ein Schmerzensgeld von 10 000 Euro. Die Verhandlung wird am Donnerstag fortgesetzt. Das Urteil soll voraussichtlich am 8. August verkündet werden.