Landgericht Stuttgart Tödlicher Streit unter Nachbarn: Es ging wohl um Papiertaschentücher

Die Streitigkeiten zwischen den Nachbarn wurden wohl auch schon vor dem Tattag handgreiflich ausgetragen. Foto: Ralf Geithe - stock.adobe.com

Zuerst waren sie befreundet. Doch dann kam es zu Zwistigkeiten. Zwei Nachbarn gerieten in Lenningen aneinander. Ein 82-Jähriger kam dadurch zu Tode. Der Prozess hat nun begonnen.

Reporterin: Simone Weiß (swe)

Es ging um Nichtigkeiten. Doch zwei Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Lenningen im Alter von 62 und 82 Jahren gerieten sich immer wieder in die Haare. Im Oktober 2024 endete der Zwist für den älteren Senior tödlich. Vor dem Landgericht Stuttgart hat der Prozess gegen den 62-Jährigen begonnen. Die Anklage lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge.

 

Anfangs hatte sie sogar eine Freundschaft verbunden. Als er in das Haus in der Bissinger Straße in Lenningen gezogen war, so gab der Angeklagte an, hätte er sich mit dem 82-jährigen Nachbarn, der auf dem gleichen Stockwerk gewohnt habe, zunächst gut verstanden. Sie duzten sich und seien miteinander klargekommen. Dieses freundschaftliche Verhältnis änderte sich aber, als der Jüngere Aufgaben des Seniors übernahm.

Streit über die Arbeit als Hausmeister

Der spätere Geschädigte, so war aus Anklageschrift, Zeugenaussagen und Einlassungen des Angeklagten zu erfahren, war Hausmeister in dem gemeinsam bewohnten Gebäude gewesen. Doch er gab dieses Amt ab. Die so frei gewordene Hausmeisterstelle übernahm der Angeklagte. Nichts habe er seinem Vorgänger recht machen können, sagte der 62-Jährige. Ständig habe der Senior an seiner Arbeit herumgemäkelt. Das anfangs gute Verhältnis habe gebröckelt. Streitereien seien die Folge gewesen. Der Geschädigte hatte in einer Befragung unmittelbar nach der Tat auch von gegenseitigen Handgreiflichkeiten und Tätlichkeiten berichtet, gab ein Polizist im Zeugenstand an.

„Ich hätte mich nicht so provozieren lassen dürfen.“

Angeklagter, Prozess vor dem Landgericht Stuttgart

Ein ständiges Ärgernis für beide waren wohl Fragen der Mülltrennung, sagten Zeugen und der Angeklagte aus. Der Geschädigte habe die Angewohnheit gehabt, die Reifen seines Autos nach einer Fahrt mit Papiertaschentüchern von Bremsstaub zu reinigen. Die Papiertaschentücher soll der 82-Jährige dann in den Hausmeistereimer des Angeklagten geworfen haben. Der Eimer habe zwar bereit gestanden, damit Bewohner des Gebäudes Teile ihres Abfalls dort entsorgen konnten, so der Angeklagte. Doch Papiertaschentücher hätten in die dafür vorgesehene Tonne gehört. Den Angeklagten brachte dieses Verhalten nach eigenen Angaben auf die Palme. Die Papiertaschentücher hätten in seinem Eimer nichts zu suchen gehabt.

Am Landgericht Stuttgart sind zwei weitere Verhandlungstage angesetzt. Foto: Marijan Murat/dpa

Doch der spätere Geschädigte soll weiterhin seine Taschentücher in den Eimer geworfen haben. Auch an jenem Tattag Anfang Oktober 2024. Wieder hätten die Taschentücher im Hausmeisteimer gelegen, ließ der Angeklagte über seinen Anwalt verlauten. Da habe er sie sich geschnappt und auf die Windschutzscheibe des Autos seines Kontrahenten geworfen. Als der Senior eine Ausfahrt unternehmen wollte, habe er den Müll an seinem Wagen entdeckt.

Der Geschädigte verstarb Monate später in einem Heim

Daraufhin soll der 82-Jährige laut dem Verteidiger des Angeklagten zu dessen Wohnung gestürmt sein. Als dieser nach seinem Klingeln öffnete, soll der Senior die Taschentücher geradewegs in die Wohnung des Angeklagten geworfen haben. Nach mehreren Bitten, sie wieder zu entfernen, so der Verteidiger, sei es zu einem Handgemenge gekommen. Der Angeklagte habe den Senior gegen die Wand gedrückt.

Zunächst hätten die Verletzungen des Geschädigten nicht allzu schwerwiegend gewirkt, gaben zu dem Vorfall hinzugerufene Polizeibeamte im Zeugenstand an. Der 82-Jährige sei ansprechbar und klar in seinen Äußerungen gewesen. In der Folge verschlechterte sich der Gesundheitszustand des Seniors aber rapide. Erst mit einer Verzögerung machte sich eine Blutung unter der harten Hirnhaut bemerkbar. Eine Notoperation rettete zwar sein Leben. Doch, so gab sein Schwiegersohn im Zeugenstand an: „Er war danach nie wieder derselbe.“

Der einst drahtige Senior war nach der OP nicht mehr derselbe

Der einst so unternehmungslustige, reisefreudige und drahtige Mann, der jeden Morgen Liegestützen gemacht habe, so der Zeuge weiter, sei in verschiedenen Kliniken behandelt worden. Doch so richtig sei er nicht mehr auf die Beine gekommen. Schließlich sei er in ein Pflegeheim eingeliefert worden. Durch die lange Bettlägrigkeit und die dadurch verursachte Immobilität sei er an einer Lungenentzündung erkrankt, führte die rechtsmedizinische Gutachterin aus, an der er schließlich Anfang März letzten Jahres verstarb.

Die Anklage vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts Stuttgart lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge. Foto: Franziska Kraufmann/dpa

Der Angeklagte nahm in einem von seinem Verteidiger verlesenen Statement alle Schuld auf sich. Zu seiner Biografie äußerte er sich selbst. Der 1963 Geborene hatte nach Abschluss der Realschule zwar eine Lehre beendet, doch wegen Stellenknappheit habe er danach nicht im erlernten Beruf arbeiten können. Es folgten verschiedene Tätigkeiten - auch als Briefträger, als Selbstständiger, als Kundenbetreuer oder im handwerklichen Bereich. Aktuell arbeite er im Lager eines Esslinger Betriebes, gab der Angeklagte an. Doch zu Ende des Monats werde er in Rente gehen. Es sei nur eine Teilzeittätigkeit möglich gewesen, da er zuerst seinen Vater und nach dessen Ableben jetzt auch seine Mutter pflege. Im letzten Jahr habe er geheiratet. Seine Frau lebe aber im Ausland.

Angeklagter soll Darlehen für Schmerzensgeld aufgenommen haben

Über seinen Rechtsanwalt übernahm der Angeklagte in einer „abschließenden Erklärung“ die Verantwortung für das Geschehene. Er habe den Senior niemals verletzen oder gar zu Tode bringen wollen. Er hätte sich nicht provozieren lassen dürfen und hätte gelassener reagieren sollen. Obwohl er selbst in engen finanziellen Verhältnissen lebe, habe er dem Rechtsanwalt der Hinterbliebenen des Geschädigten eine Summe von 5000 Euro angeboten. Das Geld könne zwar kein Menschenleben ersetzen, aber er habe ein Zeichen setzen wollen. Für die Summe habe er ein Darlehen aufgenommen.

Für die Verhandlung sind zwei weitere Prozesstage angesetzt. Zum nächsten Termin stellte die Vorsitzende Richterin das Verlesen der Plädoyers in Aussicht. Nach jetziger Planung wird das Urteil Ende Juni gesprochen.

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