Vor dem Landgericht Stuttgart muss sich ein 35-jähriger Mann wegen Körperverletzung verantworten. Er hatte im vergangenen Oktober ein siebenjähriges Mädchen in Urbach angegriffen und verletzt.

Stuttgart - Die Tat des 35-Jährigen gibt bis heute Rätsel auf. Der Mann hatte das Mädchen an einem Zebrastreifen von sich aus angesprochen – der Polizei erklärte er später, er habe ihr zeigen wollen, wie man sich in dieser Verkehrssituation zu verhalten habe. Allerdings half er ihr nicht, sondern hob sie hoch und schleuderte sie durch die Luft – und das nicht nur einmal, sondern gleich zweimal. Das Mädchen erlitt dabei Prellungen und musste im Krankenhaus behandelt werden. Urbacher Passanten griffen nach dem zweiten Angriff ein, hielten den Mann fest und riefen die Polizei. Weil der 35-Jährige sich dabei vehement wehrte, legten ihm die Beamten Handschellen an. Er wurde laut Polizeibericht später in eine Spezialklinik eingeliefert.

 

Gutachter sollen nun klären, ob der psychisch kranke Angeklagte überhaupt schuldfähig war. Offenbar ist der Mann psychisch krank. Bei einer Vernehmung sagte er später aus, er habe das Mädchen mit dem Wurf in Sicherheit bringen wollen. Sollte das Gericht ihn für schuldunfähig halten, muss es auch entscheiden, ob der 35-Jährige in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden muss, weil er für andere eine Gefahr darstellen könnte. Um diese Fragen zu klären, sind insgesamt fünf Verhandlungstage angesetzt.