Erst hat er seinem Vater mit einem Stein auf den Kopf geschlagen, dann hat er ihn enthauptet. Doch der 28-jährige Täter ist nicht schuldfähig.

Stuttgart - Es ist keine Überraschung, alle Prozessbeteiligten waren sich einig: Der Mann, der seinen Vater mit einem Stein bewusstlos geschlagen und anschließend mit einem Messer enthauptet hat, wird in der Psychiatrie untergebracht. Das hat die 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts entschieden.

 

„Es ist bittere Ironie, dass es gerade den Vater getroffen hat, der seinem Sohn Nestwärme statt Psychiatrie geben wollte“, sagt Verteidiger Boris Müller.

Am 8. Mai dieses Jahres hatte sich die schwere psychische Erkrankung des 28-Jährigen im elterlichen Haus im Sillenbucher Ortsteil Riedenberg in einem Gewaltexzess manifestiert. Über den Auslöser für die unbeschreibliche Bluttat konnten die Prozessbeteiligten nur spekulieren. Es könne sein, dass der Vater seinen Sohn ermuntern wollte, aktiv zu werden, nicht mehr nur im Haus herumzusitzen, so Verteidiger Müller. „Das könnte mein Mandant in seinem Wahn als Bedrohung aufgefasst haben.“

Der Mann glaubte, sein Vater wolle ihn vergiften

Der Vater war es, der seinen Sohn aus der Furtbachklinik heim ins elterliche Nest geholt hatte. Zuvor war der Einser-Abiturient aufgrund seiner Krankheit am Medizinstudium gescheitert. Doch die elterliche Nähe verfehlte ihre heilsame Wirkung. Der Beschuldigte glaubte, sein Vater wolle ihn vergiften. Sein Wahn ließ ihn auch fantasieren, der Vater wolle ihn durch Resonanzwellen lähmen.

An jenem Maitag nahm der Wahn endgültig Besitz von dem 28-Jährigen. Er ging in den Garten und kam mit einem großen Stein zurück. Dann soll er seinem auf dem Sofa sitzenden Vater den Stein mehrmals auf den Kopf geschlagen haben. Der 60-Jährige versuchte zu fliehen – vergebens. Mit einem Küchenmesser trennte er seinem Vater schließlich den Kopf ab. Die Mutter war außer Haus.

Aus Mord wird Totschlag

Ein Spezialeinsatzkommando stürmte später das Reiheneckhaus, nachdem der Beschuldigte die Rettungsleitstelle informiert hatte. Der 28-Jährige ließ sich ohne Gegenwehr festnehmen.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft die Tat als Mord klassifiziert. Das Mordmerkmal der Heimtücke sei erfüllt, so der Staatsanwalt. Jetzt hat die Strafkammer allerdings auf Totschlag entschieden. Heimtücke ja, so Vorsitzende Richterin Ute Baisch. Doch das habe der Beschuldigte in seinem Wahn nicht erkennen können. Der 28-Jährige habe nicht vorsätzlich die Arg- und Wehrlosigkeit seines Vaters ausgenutzt. Am Ende sah es der Staatsanwalt ebenso.

Für den 28-Jährigen macht dies letztendlich keinen Unterschied. Er wird auf unbestimmte Zeit in der Psychiatrie untergebracht. „Er ist mit einem brillanten Geist gesegnet und mit einer schweren psychischen Störung gestraft“, sagt Verteidiger Boris Müller.