16 Verlagshäusern hatten gegen die Nachrichten-App „Newszone“ des Südwestrundfunks (SWR) geklagt. Das Landgericht Stuttgart lehnt die Klage ab. So begründet das Gericht die Entscheidung.
. Das Landgericht Stuttgart hat die Klage von 16 Verlagshäusern gegen die Nachrichten-App „Newszone“ des Südwestrundfunks (SWR) abgelehnt. Die Klage sei zwar in Teilen zulässig, jedoch nicht begründet, teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Ob die App vom Telemedienkonzept für das SWR-Jugendangebot „Dasding.de“ erfasst werde, sei durch das Landgericht nicht überprüfbar, hier seien ausschließlich die Verwaltungsgerichte zuständig. Zudem verstoße das Angebot nicht gegen das Verbot der Presseähnlichkeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (AZ: 53 O 213/23)
Verlagshäuser sehen Verstoß gegen Medienstaatsvertrag
Gegenstand des Verfahrens war die App-Ausgabe vom 14. April 2022. Die klagenden Verlagshäuser, darunter die „Stuttgarter Zeitung“, die „Badische Zeitung“ und die „Rheinpfalz“, waren im Frühjahr 2022 gegen den SWR vor Gericht gezogen, weil sie in der „Newszone“-App einen Verstoß gegen den Medienstaatsvertrag sehen.
Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung wurde im Juni 2023 vom Oberlandesgericht Stuttgart rechtskräftig als unzulässig abgelehnt. Zur Begründung verwies das Gericht darauf, dass es kein Schlichtungsverfahren zwischen dem SWR und den klagenden Verlagen gegeben habe.
Im September 2023 erklärten der BDZV und der SWR das daraufhin angestrengte Schlichtungsverfahren ohne Einigung für beendet. Die südwestdeutschen Verleger reichten Hauptsacheklage beim Landgericht Stuttgart ein.