Dramatische Bilder im August 2024 in Schönaich – Autos und die halbe Fassade waren abgefackelt. Foto: tefanie Schlecht
Das Landgericht Stuttgart hält den 32-jährigen Angeklagten für voll schuldfähig und verurteilt ihn zu fünf Jahren und vier Monaten Gefängnis. Fast 30 Menschenleben waren seinetwegen in Gefahr.
Henning Maak
12.02.2025 - 15:03 Uhr
Deutlich schneller, als geplant, ist der Prozess gegen einen 32-jährigen Mann zu Ende gegangen, auf dessen Konto zwei Brandstiftungen in Schönaich gehen. Die Neunte Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart verurteilte den Angeklagten zu fünf Jahren und vier Monaten Gefängnis und blieb damit an der unteren Grenze der Verständigung zwischen den Prozessbeteiligten. Mit dem Urteil entsprach das Gericht dem Antrag von Verteidiger Michael Lepp, die Staatsanwaltschaft hatte auf den oberen Rahmen der Verständigung und fünf Jahre und elf Monate Haft plädiert.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 32-Jährige in der Nacht zum 7. August im vergangenen Jahr ein Feuer an einem Auto entzündet hatte, das in der Robert-Bosch-Straße in Schönaich vor dem Haus mit der Nummer 14 abgestellt war. Die Flammen griffen auf zwei weitere Fahrzeuge über und schließlich auch auf das Mehrfamilienhaus, in dem 27 Menschen ahnungslos schliefen. Anwohner hatten den Brand bemerkt und die Feuerwehr alarmiert, die kurz nach 2 Uhr morgens mit 50 Einsatzkräften am Brandort eintraf und rund vier Stunden lang mit den Löscharbeiten beschäftigt war. Insgesamt 27 Personen wurden zeitgleich aus dem brennenden Haus gerettet, die Bewohner der oberen Stockwerke über eine Drehleiter.
Die 27 Bewohner hatten großes Glück. /Stefanie Schlecht
Der Fall hatte nicht nur die Menschen in Schönaich tief bewegt und gravierende Folgen für die Betroffenen. Es war vom Zufall abhängig, dass alle Bewohner gerettet werden konnten, da sich Rauchgase unkontrolliert im Haus ausgebreitet hatten. Verschärfend kam hinzu, dass in dem Gebäude gegen die Vorschriften keine Rauchmelder installiert waren. Eine Bewohnerin erlitt eine Rauchvergiftung. Zudem verrußte die linke Seite des Hauses und war unbewohnbar. Durch die Hitze platzten außerdem an zwei weiteren Fahrzeugen vor dem Haus Plastikverkleidungen ab, und es kam zu Lackschäden. Der Gesamtsachschaden wird auf 500 000 Euro geschätzt.
Motiv für die Tat war nach den Angaben des Mannes ein Streit mit einem vermeintlichen Cousin, der ihn wegen der Beziehung zu seiner Freundin bedroht und geschlagen hatte. Er hatte bereits am ersten Prozesstag im Rahmen seines Geständnisses erklärt, dass die Brandstiftung ein spontaner Entschluss gewesen sei, der ihm unendlich leidtue. Die Folgen habe er nicht gewollt, und er habe nicht in Ansätzen gedacht, dass seine Tat solche Auswirkungen haben könnte.
Großeinsatz in der Nacht /SDMG / Dettenmeyer
Überzeugt war das Gericht angesichts des umfassenden Geständnisses auch, dass der 32-Jährige schon im Januar des Jahres 2023 einen Firmenwagen seines früheren Chefs angezündet und einen Schaden von 10 000 Euro verursacht hat. Als Motiv für diese Tat hatte der Angeklagte einen Streit um gestrichene Überstunden angegeben.
Unklar war lange Zeit, ob der Mann auf der Anklagebank in vollem Umfang schuldfähig ist. Laut dem Gericht vorliegenden Unterlagen war er im Jahr 2021 zweimal in einem psychiatrischen Krankenhaus in Kirchheim/Teck wegen Depressionen behandelt worden. Zudem hatte ein Facharzt für Psychiatrie aus Filderstadt dem Mann im Jahr 2023 eine Schizophrenie bescheinigt. Der vom Gericht beauftragte Gutachter bescheinigte dem 32-Jährigen aber volle Schuldfähigkeit, so dass am Ende eine Gefängnisstrafe stand und eine Unterbringung in einem psychiatrischen Zentrum kein Thema mehr war.
Drei von 27 Bewohnern waren gemeldet
Eine Überraschung hatte der Fall für die Polizei und die Behörden bereitgehalten: Bei der Ermittlung der vom Brand betroffenen Bewohner stellte sich heraus, dass nur drei der 27 dort wohnenden Bewohner ordnungsgemäß gemeldet waren. In dem Gebäude befanden sich überwiegend Werkswohnungen und Monteurszimmer, die oft nur für wenige Wochen untervermietet worden waren. Nur ein Ehepaar hatte einen Mietvertrag direkt mit dem Hauseigentümer. Nach Auskunft der Stuttgarter Staatsanwaltschaft ergeben sich daraus jedoch keine Folgen für den Vermieter. „Ein Ermittlungsverfahren wurde nicht eingeleitet, da keine Anhaltspunkte für strafbares Verhalten erkennbar waren.“