Wer wertvolles Nass aus Seen und Bächen entnimmt, um seinen Garten oder sein Feld zu gießen, benötigt eine Genehmigung des jeweiligen Wasserwirtschaftsamts. Ansonsten droht ein Bußgeld in empfindlicher Höhe.

Landkreis Esslingen - Mit der anhaltenden Hitze wird Wasser zu einem immer wertvolleren Gut. Pflanzen und Gärten benötigen viel davon, weshalb manch einer – Hobbygärtner ebenso wie Landwirte – auf die Idee kommt, Wasser aus Bächen und Flüssen zu pumpen. Das Wasserwirtschaftsamt des Landkreises Esslingen mahnt an, dass es dafür einer Genehmigung der Kreisbehörde bedarf. Ansonsten droht laut dem Bußgeldkatalog eine Ordnungsstrafe zwischen 10 000 und 50 000 Euro – je nach Menge des abgezapften Wassers. Denn damit werde bei niedrigen Wasserständen das Leben der Fische und anderer Wasserbewohner gefährdet.

 

Ein paar Gießkannen oder Eimer voll sind erlaubt

„Natürlich können wir nicht auf Kontrollgänge gehen“, sagt Beate Baier vom Wasserwirtschaftsamt des Kreises Esslingen. Deshalb seien angezeigte illegale Wasserentnahmen oder zufällig ertappte „Wasserdiebe“ nur „die Spitze des Eisbergs“ derer, die sich unerlaubt an Bächen, Flüssen und Seen bedienten, um ihre Gärten und Felder zu gießen.

Dabei gehe es nicht etwa um Kleingärtner, die ein paar Gießkannen oder Eimer voll im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs abschöpften. Die Entnahme solch geringer Mengen sei durchaus erlaubt. Zum verschärfenden Problem für die bei der herrschenden Trockenheit eh schon niedrigen Pegelstände würden vielmehr Zeitgenossen, die mit Schlauch und Pumpe hantierten und über Tage hinweg das Wasser vom Bach auf ihr benachbartes Grundstück pumpten. In der Vergangenheit seien dabei Kleingärtner ebenso erwischt worden wie Landwirte. In der Regel würden diese zunächst angeschrieben und auf ihr illegales Handeln hingewiesen. Zudem würden sie aufgefordert, die Förderanlage mit Schlauch und Pumpe unverzüglich abzubauen, „was von uns auch kontrolliert wird“, sagt Baier. Im Wiederholungsfall drohe die Zahlung eines Bußgeldes. Gehe ein Bauer professionell, „beispielsweise mit einer Riesenpumpe und über Nacht“ vor, könne es auch gleich zu einer Bestrafung kommen. „Denn da steckt dann schon kriminelle Energie dahinter.“

Das Abpumpen von Wasser ist grundsätzlich genehmigungspflichtig

Grundsätzlich sei das Abpumpen bei allen Gewässern genehmigungspflichtig. Auch bei einem großen Wasserlauf wie dem Neckar. Allerdings käme man bei diesem leichter an eine Erlaubnis – diese werde aber stets abhängig von den jeweiligen Pegelständen erteilt. Diese sinken wegen der anhaltenden Trockenheit zurzeit immer weiter. Wenn sie zu niedrig würden, könne das Landratsamt die Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern auch „komplett verbieten“.

Das wird vom Landratsamt des Rems-Murr-Kreises ebenso gehandhabt. Auch dort ist es im Rahmen des Gemeingebrauchs genehmigungsfrei, wenn Hobbygärtner aus öffentlichen Gewässern Wasser „in einem verträglichen Umfang“ entnehmen, wie eine Pressesprecherin auf Anfrage mitteilt. Bediene sich hingegen ein Landwirt in „erheblichem Umfang“, so benötige er dafür eine Erlaubnis. Habe er diese nicht, riskiere er ein Bußgeld. Bei der Beurteilung, was denn ein erheblicher Umfang an Wasser sei, „kommt es auf den Einzelfall an“, so die Sprecherin vom Landratsamt des Rems-Murr-Kreises.

Der Neckar ist derzeit nicht von Niedrigwasser betroffen

Beim Wassermanagement stützen sich die Behörden auf das Wassergesetz und das Wasserhaushaltsgesetz des Landes. „Gewässer sind auch während der Dauer von Hitze- und Niedrigwasserperioden so weit wie möglich als naturnahe und funktionsfähige Ökosysteme zu erhalten“, heißt es in einem Schreiben des Regierungspräsidiums Stuttgart an die unteren Wasserbehörden. Laut dem Umweltministerium in Stuttgart sind die größeren Gewässer wie der Neckar derzeit nicht von Niedrigwasser betroffen. Für Kraftwerksbetreiber, die Kühlwasser aus den Flüssen entnehmen, habe die Situation aktuell noch keine Folgen, so der Ministeriumssprecher Ralf Heineken.

Auch für die Schifffahrt seien die Pegelstände ausreichend. Dem Lagebericht der Landesanstalt für Umwelt zufolge werden der Bodensee, der Hochrhein und der Oberrhein „derzeit noch durch die Schneeschmelze im alpinen Bereich des Einzugsgebietes mitgespeist“. Landesweit gesehen liege „derzeit noch keine außergewöhnliche Niedrigwassersituation“ vor. Niedrigwasser herrsche derzeit allerdings vor allem an kleineren Gewässern. Momentan liegen an rund 42 Prozent der Pegel die Wasserstände unterhalb des niedrigsten Wasserstandes in einem durchschnittlichen Jahr: Fachleute verwenden in diesem Zusammenhang den Begriff „mittleres Niedrigwasser“. Mit Blick auf die nächsten Tage sind bei anhaltender Hitze „keine nennenswerten Niederschläge“ zu erwarten. „Die Niedrigwassersituation wird sich dadurch langsam weiter verstärken“, heißt es im Bericht der Landesanstalt.

Eines ist dringend nötig: Regen, Regen, Regen

Verschärft werde die Lage dadurch, dass das während des vergangenen Jahres entstandene Niederschlagsdefizit durch die Niederschläge in den vergangenen Monaten nicht ausgeglichen werden konnte. „Als Folge dessen sind die Böden in vielen Landesteilen ungewöhnlich trocken und auch die Grundwasserstände sind – landesweit betrachtet – zumeist leicht unterdurchschnittlich.“ Um das Gleichgewicht wieder herzustellen, wäre eines nötig: Regen, Regen, Regen.