Sollen Landkreise die Testpflicht in Kitas alleine regeln? Der Ludwigsburger Landrat sagt nein. Er plädiert statt dessen für ein einheitliches Verfahren.

Ludwigsburg - Eine mögliche Testpflicht in Kindertagesstätten sollte nach Auffassung des Landratsamtes Ludwigsburg landesweit einheitlich geregelt werden. Es sei nicht zielführend, wenn die Landkreise eigene Regelungen erlassen würden, findet Landrat Dietmar Allgaier. „Wir haben uns dazu auch mit unseren Verbundlandkreisen abgesprochen und beim Land auf eine einheitliche Regelung hingewirkt.“

 

In Kitas gilt keine Maskenpflicht

Es gebe durchaus Argumente, die dafür sprechen würden. Dies habe der fachliche Austausch im Gesundheitsamt ergeben. Kinder seien häufig asymptomatisch und können die Infektion unerkannt weitertragen. Außerdem gebe es derzeit noch keine freigegebene Impfung für Kleinkinder. In Kitas gelte keine Maskenpflicht und es könne meist kein Abstand eingehalten werden.

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Gegen eine Testpflicht spreche, dass der Anteil an Kindern unter sechs Jahren an den übermittelten Fällen im Kreis bei rund fünf bis sechs Prozent liege und die meisten Fälle ihren Ursprung im familiären Umfeld hätten. Zudem gebe es bei Kleinkindern häufig falsch positive Testergebnisse, die Probenahme sei schwierig, wenn Kinder die Testung verweigern – außer bei Lolli-Tests.

Marbacher SPD für Testpflicht

In der Abwägung positioniere sich das Gesundheitsamt und er selbst aktuell gegen die Anordnung einer generellen Testpflicht in Kinderbetreuungseinrichtungen, so Landrat Allgaier. In Marbach wurde die Testpflicht dieser Tage von der SPD gefordert.