Ein Kind unter 350 Neugeborenen leidet unter Schädigungen, die auf einen Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft zurückzuführen sind. Das Landratsamt Esslingen berät Betroffene.

Nürtingen - Die Fetale Alkohol-Spektrum-Störung (FASD) ist ein gesellschaftliches Tabu. Von der vorgeburtliche Schädigung, die sich in Fehlbildungen, geistigen Behinderungen, hirnorganischen Beeinträchtigungen, Entwicklungs- oder Verhaltensauffälligkeiten zeigen kann, ist ein Kind unter 350 Neugeborenen betroffen. Das geht aus einer Mitteilung des Landratsamts Esslingen hervor.

 

Auslöser ist der Alkohol. Beinahe jede vierte Schwangere trinkt zumindest gelegentlich Alkohol. Alkohol als Zellgift gefährdet jedoch im gesamten Verlauf der Schwangerschaft die geistige und körperliche Entwicklung des Kindes. Dies kann zu erheblichen und nicht heilbaren gesundheitlichen Schädigungen bis hin zum Vollbild der Fetalen Alkohol-Spektrum-Störung führen.

Ärzte raten von Alkohol ab

Dies wäre vermeidbar, würden Frauen in der Schwangerschaft grundsätzlich keinen Alkohol trinken. Zwar sind die Risiken eines Alkoholkonsums in der Schwangerschaft wissenschaftlich belegt. Manche Frauen wissen jedoch in den ersten Wochen oder Monaten noch nichts von ihrer Schwangerschaft, Andere trinken einmalig aus Freude oder Verzweiflung über die Veränderung. Vielen ist nicht bekannt, dass bereits eine geringe Alkoholdosis in jeder Phase der Schwangerschaft mit Risiken für die kindliche Entwicklung verbunden ist. Die Folgen sind nicht immer gleich sichtbar und werden manchmal übersehen, sie können die Kinder aber ein Leben lang begleiten. Viele sind im Alltag dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen.

Die Chancen von Kindern, die von FASD betroffen sind, verbessern sich, wenn das Thema nicht tabuisiert wird. Eine frühzeitige Diagnose ermöglicht es, dass die Familien und Kinder die notwendige Unterstützung, aber auch Schutz vor Überforderung erfahren. Manche betroffene Säuglinge lassen sich von ihren Eltern schwer beruhigen, wenn sie schreien, sie schlafen und essen schlecht. Kleinkinder sind unruhig oder haben Probleme im Umgang mit Gleichaltrigen.

Das Kind kann nichts dafür, die Eltern auch nicht

Darauf weist Professor Dr. Andreas Funk, Chefarzt der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Nürtingen hin. Gemeinsam mit ProjuFa, den Frühen Hilfen für junge Familien im Landkreis, hat der Mediziner jetzt eine Fachveranstaltung durchgeführt . Um für dieses in der Öffentlichkeit tabuisierte Thema zu sensibilisieren gab die Ärztin für Kinder- und Jugendmedizin Dr. Henrike Härter einen anschaulichen Einblick. Vor mehr als 100 Teilnehmern aus dem Sozial- und Gesundheitswesen warnte sie vor Schuldvorwürfen: „Das Kind kann nichts dafür, die Eltern auch nicht. Keiner wollte sein Kind schädigen. Die Ursache können wir nicht mehr verändern. Es geht darum: Wie machen wir jetzt weiter?“

Wenn betroffene Schulkinder Lernschwierigkeiten oder Unruhe zeigen, wenn Jugendliche Schwierigkeiten im Sozialverhalten haben, dann sind derartige Verhaltensauffälligkeiten nicht Folge von Erziehungsfehlern. Betroffene Kinder sind nicht böswillig, sondern oft überfordert. Manchen erschließen sich einfache Sachzusammenhänge nicht. Sie brauchen mehr Schutz und Anleitung durch eine gut strukturierte Tagesroutine, Aufgaben in kleinen Schritten und stete Wiederholungen. Es kann ihnen schwer fallen, Bindungen einzugehen, worunter sie selbst leiden.

Die Grundlage einer guten Entwicklung ist bei allen Kindern gleich. Sie brauchen die Erfahrung, von einer Bezugsperson als besondere Kinder angenommen und geliebt zu werden.

ProjuFa bietet Hilfe an

ProjuFa und die Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Nürtingen sind gemeinsam mit vielen anderen Kooperationspartnern aktiv, um junge Familien in belasteten Lebenssituationen so frühzeitig wie möglich zu unterstützen. Bei ProjuFa sind Fachkräfte aus dem psychosozialen Bereich und aus dem Gesundheitswesen tätig. Wenn es die Situation erfordert, erfolgt die Vermittlung einer weiteren Abklärung und Unterstützung.

Zu erreichen ist ProjuFa im Internet unter www.projufa.eu und per Mail unter projufa@landkreis-esslingen.de.