Landtag Baden-Württemberg Corona Soforthilfe: Wofür sind die 800 Millionen Euro?

Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU): „Das Ziel ist erreicht.“ Foto: Marijan Murat/dpa

Grüne und CDU bringen einen Gesetzentwurf zur Lösung des Dauerkonflikts um die Corona-Soforthilfe in den Landtag ein. Die Opposition hinterfragt die veranschlagten Abwicklungskosten.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

„Es gibt eine Lösung – und die war alles andere als eine einfache Geburt“, begrüßt Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) das „Gesetz über einen Ausgleich im Zusammenhang mit Coronasoforthilfen“. Den Entwurf hatten die Fraktionen von Grünen und CDU kurz zuvor gemeinsam zur ersten Lesung ins Parlament eingebracht. Damit werde das Ziel erreicht, den Konflikt um die von der L-Bank geforderten Rückzahlungen der Corona-Soforthilfe „zügig, rechtssicher und nachhaltig zu befrieden“.

 

Welche Hilfeempfänger von dem Gesetz profitieren sollen

Allen Empfängern der Soforthilfe, denen der Verwaltungsgerichtshof bestätigt hat, dass die Rückforderungen rechtswidrig waren, werde geholfen. Antragsberechtigt für einen Ausgleich der Rückzahlung sei, wer bei der Soforthilfe anspruchsberechtigt war und unter die Richtlinie vom 22. März 2020 fällt – „dass heißt, dass er seinen Antrag bis einschließlich 8. April 2020 gestellt hat“. Und es werde nicht nur in offenen Fällen geholfen, sondern auch „wenn die Rückforderungen der L-Bank bestandskräftig sind oder die Soforthilfe freiwillig zurückgezahlt wurde“. Nun werde ein „digitales Antragsverfahren aufs Gleis gesetzt, über das der Anspruch geltend gemacht werden kann“, sagte die Ministerin. „Es wird noch dauern – so ehrlich muss man auch sein, denn es müssen technische Voraussetzungen geschaffen werden, und auch Ausschreibungsfristen sind zu beachten.“ Die Öffnung des Antragsverfahrens werde auch auf der Homepage ihres Hauses bekannt gegeben.

„Wir schaffen gleiches Recht für alle: Wer zurückbezahlt hat, ohne dass dies im Nachhinein rechtlich erforderlich war, bekommt sein Geld zurück und zwar vollständig, einschließlich Zinsen“, betonte Winfried Mack für die CDU-Fraktion. „Das ist keine Großzügigkeit, das ist Gerechtigkeit.“ Damit werden auch die von der L-Bank verschickten Zinsbescheide revidiert – offen blieb, ob das Land seinerseits Zinszahlungen für rechtswidrig geforderte Beträge leistet.

Für die Grünen-Fraktion unterstrich Felix Herkens die Gleichbehandlung der unterschiedlichen Fälle – es gebe einen Ausgleich „nicht nur für Klägerinnen und Kläger, sondern für alle Betroffenen“. Zugleich nutzte der Grüne die Gelegenheit zur deutlichen Distanzierung von der CDU-Ministerin – deren Haus sei für die damalige Richtlinie und das Rückforderungsverfahren der L-Bank zuständig gewesen – „dort wurde ein Verfahren gestartet, das rechtlich keinen Bestand hatte“. Daher „übernehmen wir Grüne gemeinsam mit der CDU-Fraktion hier die Verantwortung.“

Grüne Distanzierung von der Wirtschaftsministerin

Dass das Wirtschaftsministerium das Ausgabenvolumen des Gesetzes auf bis zu 800 Millionen Euro beziffert, nannte Herkens einen „erheblichen Kraftakt für den Landeshaushalt – diese Gelder werden an anderer Stelle fehlen“. Der Preis für ein Nichthandeln wäre jedoch höher gewesen: „Vertrauensverlust, jahrelange Rechtsstreitigkeiten und wirtschaftliche Unsicherheit.“

Die Opposition signalisierte Zustimmung, sieht aber Kritikpunkte. „Durch das neue Missmanagement der Wirtschaftsministerin bei den Corona-Soforthilfen laufen wir jetzt in eine ganz neue Schadensdimension“, kritisierte der SPD-Wirtschaftsexperte Boris Weirauch. „Da könnte sogar der ehemalige CSU-Verkehrsminister Andy Scheuer vor Neid erblassen.“ Angesichts des im Gesetzentwurf genannten „maximalen Mittelbedarfs von 791 Millionen Euro kann man nur stutzig werden, da die Summe der rechtswidrigen Rückforderungen gleichwohl auf 437 Millionen Euro taxiert wird“. Diese Zahl war bisher schon für 62 000 betroffene Unternehmen genannt worden.

Ein dreistelliger Millionenbetrag für Verwaltungskosten?

Demnach soll es mehr als 300 Millionen Euro an zusätzlichen Abwicklungskosten geben, „die der Steuerzahler jetzt berappen muss, weil die Landesregierung Gelder zurückgefordert hat, obwohl sie das nicht durfte und das auch wissen musste“, so Weirauch. Dies sei schon „ein starkes Stück“.

Auch der Mittelstandssprecher der FDP, Erik Schweickert, bezog sich auf die hohe Summe. „Ein dreistelliger Millionenbetrag an Verwaltungskosten nur für die L-Bank, das kann nicht sein“, betonte er. Dabei gehe es ihm nicht nur um das Geld. „Wenn Sie sagen, die L-Bank muss für 100 Millionen Euro Personalressourcen einkaufen, dann müssen Sie das europaweit ausschreiben.“ Das dauere sechs Monate. „Wie wollen Sie denn da zeitnah zurückzahlen?“ fragte er. Da sei die Regierungsseite noch Antworten schuldig.

„Kein Bürokratiemonster“ daraus machen

Ziel müsse sein, „keine erneute Vollprüfung und kein Bürokratiemonster zu machen, sondern das Vertrauen mit einem schlanken Programm wiederherzustellen“, mahnte der Liberale. Laut dem Gesetzentwurf sei aber „ein bürokratischer Mix aus spezifizierten Prüfungen von Zigtausenden Anträgen und weiteren kompletten inhaltlichen Neuprüfungen mit teilweise späteren Ausweitungen“ geplant. Die Rede sei da von zehn Prozent – doch wie sei „auszuschließen, dass es nahe 100 Prozent werden“?

Für die AfD kritisierte Emil Sänze das „völlig indiskutable“ Verfahren in den vergangenen Tagen, an denen insbesondere das Rechtsgutachten den Oppositionsfraktionen „aus nicht nachvollziehbaren Gründen“ bis zuletzt vorenthalten worden sei. Für die nächste Legislaturperiode versprach er einen Untersuchungsausschuss, um die ganze Corona-Problematik aufzuklären.

Beschlussfassung im Parlament am 25. Februar

Am 24. Februar befasst sich der Wirtschaftsausschuss in einer Expertenanhörung mit dem Entwurf. Zweite Lesung und Beschluss sollen in einer Sondersitzung des Parlaments am 25. Februar erfolgen.

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