Und jährlich grüßt das Murmeltier: Steigende Diäten sorgen regelmäßig für miese Stimmung im Landesparlament. Die Grünen wollen ihr Gehaltsplus spenden, die anderen Fraktionen halten das für Populismus pur.

Stuttgart - Die turnusmäßige Erhöhung der Abgeordnetendiäten zum 1. Juli hat auch in diesem Jahr zu Turbulenzen im Landtag geführt. Eine große Koalition aus CDU, SPD und FDP lehnte im Parlamentspräsidium den Vorstoß der Grünen ab, die Diätenanhebung um ein Jahr zu verschieben. Die Fraktionschefin Edith Sitzmann hatte dieses Ansinnen mit Blick auf die Beamten begründet, die zumindest in den höheren Rängen nach dem Willen der rot-grünen Koalition ebenfalls ein Jahr auf die Besoldungserhöhung warten müssen.

 

So aber steigen die Diäten der 138 Abgeordneten von 6975 Euro um 3,21 Prozent auf 7199 Euro pro Monat. Die Höhe des Zuschlags ergibt sich aus dem 2005 mit den Stimmen der damaligen CDU-FDP-Koalition eingeführten Indexierungsverfahren, das die Abgeordnetenbezüge an die allgemeine Einkommensentwicklung in der Wirtschaft und – mit deutlich geringerem Gewicht – im öffentlichen Dienst koppelt.

Flucht in ein quasi mathematisch-objektives Verfahren

Die Berechnung nimmt das Statistische Landesamt vor. Dieses Modell, das auch in Bayern praktiziert wird, ist durchaus heikel, hatte doch das Bundesverfassungsgericht in seinem Diätenurteil aus dem Jahr 1975 festgelegt, die Parlamente hätten „vor den Augen der Öffentlichkeit“ in eigener Verantwortung über ihre Bezüge zu entscheiden. Doch den Abgeordneten bereitete es zunehmend Verdruss, jährlich selbst über die eigenen Bezüge befinden zu müssen, weil das jeweilige Ergebnis – unabhängig von seiner Qualität – von der Öffentlichkeit regelmäßig ungnädig aufgenommen wurde. Also flüchteten sie in ein quasi mathematisch-objektives Verfahren, das jeweils zu Beginn einer Legislaturperiode in Gang gesetzt wird.

Dies geschah auch im Juni 2011. Hans-Ulrich Sckerl, der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, sagte damals: „Wir können heute sagen, dass es sich als ein gutes und transparentes Verfahren bewährt hat. Es ist objektiv, es folgt im Kernbereich, bei der Entschädigung der Abgeordneten, der allgemeinen Einkommensentwicklung. (. . .) Die Zahlen sind unbestechlich, jede Bürgerin, jeder Bürger kann sie nachprüfen.“