Dürfen die AfD-Mitglieder im Landesparlament überhaupt zwei Fraktionen bilden? Diese Frage sollen nun Experten klären. Geld erhält die abgespaltene Gruppe um Jörg Meuthen bis dahin nicht.

Korrespondenten: Knut Krohn (kkr)

Stuttgart - Um zu klären, ob die Bildung einer weiteren Landtagsfraktion von Mitgliedern der Partei AfD rechtlich zulässig ist, hat der Landtag von Baden-Württemberg am Dienstag drei Verfassungsrechtler mit der Erstellung eines gemeinsamen Gutachtens beauftragt. Nach Angaben von Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) handelt es sich bei den Verfassungsrechtlern um die drei Professoren Christofer Lenz, Martin Morlok und Martin Nettesheim. Mit der Vorlage des Gutachtens werde in den nächsten zwei Wochen gerechnet.

 

Das externe Gutachten solle nun Klarheit darüber schaffen, ob die Bildung der Fraktion rechtlich zulässig ist. „Insbesondere geht es um die Frage, ob die Fraktionsbildung gegen das in der rechtswissenschaftlichen Literatur erörterte Verbot der Fraktionsvermehrung verstößt“, führte Aras aus. Es handle sich um ein Novum in der Geschichte Baden-Württembergs.

Wo sollen die zerstrittenen AfDler künftig sitzen?

Der frühere AfD-Fraktionschef Jörg Meuthen und 13 Abgeordnete hatten sich in der vergangenen Woche von der Fraktion im Stuttgarter Landtag abgespalten. Anlass war ein fraktionsinterner Streit über den Umgang mit dem Abgeordneten Wolfgang Gedeon, dem Antisemitismus vorgeworfen wird.

Am Dienstagabend tagte das Präsidium des Landtages, um über den Umgang mit den abgespaltenen AfD-Abgeordneten zu beraten. Bis das Gutachten der drei Professoren vorliegt, werden die Abgeordneten als Zusammenschluss das Rederecht analog einer Fraktion bekommen. „Dadurch, dass die 14 Abgeordneten beim Rederecht im Plenarsaal vorläufig analog einer Fraktion behandelt werden, hat der Zusammenschluss grundsätzlich bei jedem Tagesordnungspunkt Anspruch auf fünf Minuten Redezeit“, erläuterte die Landtagspräsidentin Aras in einer Mitteilung.

Die 23 Sitzplätze im Plenarsaal, die der AfD zu Beginn der Wahlperiode zugewiesen worden seien, würden nun so verteilt, dass im vorderen Bereich die acht Mitglieder der AfD-Fraktion sitzen, gefolgt von den Abgeordneten um Jörg Meuthen. Der fraktionslose Abgeordnete Wolfgang Gedeon behalte seinen Platz im hinteren Bereich. Auch über die Finanzierung wurde gesprochen. Das Präsidium sei sich einig gewesen, dass vorläufig keine Fraktionszahlungen an den Zusammenschluss vorgenommen würde, erklärte Aras.

Rest-Fraktion sieht Schuld bei Meuthen

Unterdessen versucht auch die Alternative für Deutschland parteiintern die seit Wochen andauernden Querelen zu beenden. In einem Schreiben der Rest-Landtagsfraktion vom Dienstag heißt es: „Die AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg empfiehlt dem AfD Landesvorstand, durch Einleitung eines Parteiausschlussverfahrens die Antisemitismus-Vorwürfe gegenüber Herrn Gedeon abschließend klären zu lassen.“

Die ausgewiesene Hoffnung ist es, den Bruch innerhalb der Fraktion dadurch wieder rückgängig zu machen. Klar wird allerdings auch, dass die Rest-Fraktion ihren ehemaligen Vorsitzenden Jörg Meuthen für die Spaltung verantwortlich macht. So heißt es in der Mitteilung weiter: „Zwischen der Fraktion und den fraktionslosen Abgeordneten der AfD besteht keinerlei politischer Dissens.“ Vielmehr müssten „die persönlichen Animositäten bereinigt werden“, die zum Bruch der Fraktion im Landtag geführt hätten.