Die Parlamentarier sollen Nebeneinkünfte künftig auch der Höhe nach anzeigen, fordert Claus Schmiedel, der Chef der SPD-Landtagsfraktion. Das diene der Unabhängigkeit des Mandats.

Ein Abgeordneter des baden-württembergischen Landtags erhält derzeit 7199 Euro Grundentschädigung im Monat. Dazu kommen zusätzliche Pauschalen. Mit Ausnahme der Beamten, für die inzwischen die gleichzeitige Ausübung eines Mandats sowie eines Amts für unvereinbar erklärt wurde, können die Parlamentarier jedoch weiterhin ihren angestammten Beruf oder andere Tätigkeiten ausüben. Sie arbeiten nebenher als Rechtsanwalt oder Arzt, sogar der sicherlich viel beschäftigte baden-württembergische Sparkassenpräsident sitzt im Landesparlament. Dazu kommen bei den Abgeordneten eventuell noch Mitgliedschaften in Aufsichts- und Verwaltungsräten oder Beiräten verschiedenster Provenienz.

 

Die SPD-Fraktion hat nun einen Vorschlag vorgelegt, wie solche, nach dem Abgeordnetengesetz zulässige Nebeneinnahmen offengelegt werden können. „Wir halten es für grundsätzlich gut, wenn die Abgeordneten weiterhin einem Beruf nachgehen“, sagt Sascha Binder, der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion. „Das macht das Parlament lebensnäher.“ Doch müsste stets klar sein, in wessen Sold die Abgeordneten stünden. Nur auf diese Weise könnten die Abgeordneten, sagte der SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel, die Unabhängigkeit des Mandats auch glaubhaft leben.

Auch Sanktionen sind vorgesehen

Schon jetzt haben die Parlamentarier Rechenschaft über die Art ihrer beruflichen Verhältnisse abzulegen, allerdings nicht über die Höhe der Einkünfte. Ein Teil davon ist nur gegenüber dem Landtagspräsidenten, nicht aber der Öffentlichkeit anzuzeigen. Ein Beispiel: Einnahmen aus Vorträgen sind dem Präsidenten dann mitzuteilen, wenn sie den Betrag von 511 Euro im Einzelfall oder 5113 Euro jährlich übersteigen.

Die SPD will nun, dass Nebeneinnahmen grundsätzlich auch ihrer Höhe nach veröffentlicht werden müssen. Bruttoeinkünfte von mehr als 1000 Euro monatlich oder mehr als 10 000 Euro im Jahr sind demnach in drei Stufen mitteilungspflichtig: Die Stufe 1 reicht von 1000 bis 3500 Euro, Stufe 2 von 3501 Euro bis 7000 Euro, Stufe 3 gilt für alle höheren Beträge. Einkünfte, welche monatlich höher als die Hälfte der Grundentschädigung (Diät) ausfallen, sind mit genauem Betrag anzugeben. Damit soll erkennbar gemacht werden, welche außerparlamentarischen Interessen möglicherweise auf einen Abgeordneten einwirken. „Es geht uns nicht um Verbote, sondern um Transparenz“, sagt Fraktionschef Schmiedel. Der SPD-Vorschlag sieht aber auch Sanktionen vor: Bei einem Verstoß gegen Transparenzregeln soll das Parlamentspräsidium ein Ordnungsgeld bis zur Höhe der Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung festsetzen können.

Zusätzlich schlägt die SPD ein Lobbyregister vor, das alle Interessenverbände erfasst, die mit dem Landtag in Kontakt kommen wollen. Schließlich soll die allgemeine Kostenpauschale (1507 Euro) der Abgeordneten dann gekürzt werden, wenn sie kein eigenes Wahlkreisbüro unterhalten.