Laut einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs durfte der Landtag in Stuttgart den von der AfD beantragten Ausschuss „Linksextremismus in Baden-Wüttemberg“ ablehnen.

Stuttgart - Der Landtag durfte einen von den Rechtspopulisten beantragten Untersuchungsausschuss „Linksextremismus in Baden-Wüttemberg“ ablehnen. Das entschied der Verfassungsgerichtshof am Mittwoch in Stuttgart. Das sogenannte Organstreitverfahren der AfD-Fraktion gegen den Landtag sei in Teilen unzulässig und auch unbegründet, hieß es.

 

Zwar war der Ausschuss im August 2016 wie gefordert von zwei - wenn auch nur vorübergehend bestehenden - Fraktionen aus AfD-Mitgliedern beantragt worden. Als der Landtag aber im November 2016 über die Einsetzung des Ausschusses entschied, gab es nur noch eine Fraktion. Die im Streit abtrünnigen Abgeordneten, die kurz als ABW-Fraktion firmierten, waren schon wieder in ihre alte AfD-Fraktion aufgenommen worden.